Stadtrecht München
Clearinghäuser-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München (MucClearinghaeuser-GebuehrenS)
Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Clearinghäuser der Landeshauptstadt München (Clearinghäuser-Gebührensatzung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.04.2014. 9 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Gebührenpflicht
- § 2Gebührenschuldner
- § 3Gebührenberechnung
- § 4Gebühren für die Benutzung der Clearinghäuser
- § 5Entstehen, Fälligkeit, Einzahlung
- § 6Teilbenutzung, vorübergehende Abwesenheit
- § 7Zahlungserleichterung, Zahlungsrückstände
- § 8Inkrafttreten
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„Was regelt § 1 MucClearinghaeuser-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“