(1) Die Gebühren werden als Monatsgebühren erhoben.
(2) Für jeden vollen Monat der Benutzung werden 30 Tagessätze berechnet. Bei Wohngemeinschaften werden 30 Tagessätze pro Bettplatz berechnet.
(3) Bei Aus- und Einzügen während eines Monats errechnet sich ein Entgelt von einem Dreißigstel des Monatsentgelts (Abs. 1) für jeden Benutzungstag (Entgelt = Tage x Monatsentgelt / 30). Dies gilt für jeden Kalendermonat.