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Zitierfest

MucClearinghaeuser-GebuehrenS · Clearinghäuser-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 3 MucClearinghaeuser-GebuehrenS – Gebührenberechnung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.04.2014.

(1) Die Gebühren werden als Monatsgebühren erhoben.

(2) Für jeden vollen Monat der Benutzung werden 30 Tagessätze berechnet. Bei Wohngemeinschaften werden 30 Tagessätze pro Bettplatz berechnet.

(3) Bei Aus- und Einzügen während eines Monats errechnet sich ein Entgelt von einem Dreißigstel des Monatsentgelts (Abs. 1) für jeden Benutzungstag (Entgelt = Tage x Monatsentgelt / 30). Dies gilt für jeden Kalendermonat.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucClearinghaeuser-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 MucClearinghaeuser-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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