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Zitierfest

MucClearinghaeuser-GebuehrenS · Clearinghäuser-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 4 MucClearinghaeuser-GebuehrenS – Gebühren für die Benutzung der Clearinghäuser

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.04.2014.

(1) Die Benutzungsgebühren inklusive der Überlassung der Möbel betragen je m² Nutzfläche 9,50 Euro monatlich. Dieser Betrag beinhaltet eine Nebenkostenpauschale in Höhe von 2,78 Euro.

(2) Die Kosten für Strom innerhalb der Wohnung sind nicht in der Nebenkostenpauschale nach Abs. 1 enthalten und sind von der Nutzerin/dem Nutzer selbst zu tragen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucClearinghaeuser-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucClearinghaeuser-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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