(1) Die Benutzungsgebühren inklusive der Überlassung der Möbel betragen je m² Nutzfläche 9,50 Euro monatlich. Dieser Betrag beinhaltet eine Nebenkostenpauschale in Höhe von 2,78 Euro.
(2) Die Kosten für Strom innerhalb der Wohnung sind nicht in der Nebenkostenpauschale nach Abs. 1 enthalten und sind von der Nutzerin/dem Nutzer selbst zu tragen.