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Zitierfest

MucClearinghaeuser-GebuehrenS · Clearinghäuser-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 1 MucClearinghaeuser-GebuehrenS – Gebührenpflicht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.04.2014.

Für die Benutzung des zugewiesenen Clearinghauses und der zugehörigen Gemeinschaftseinrichtungen sind Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung zu entrichten für:

  • 1. die Benutzung der Clearinghäuser (§ 4),
  • 2. Nebenkosten bei der Benutzung der Clearinghäuser (§ 5).

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucClearinghaeuser-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucClearinghaeuser-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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