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Zitierfest

MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

§ 114 MarkenG – Widerspruch gegen eine international registrierte Marke

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) An die Stelle der Veröffentlichung der Eintragung (§ 41 Absatz 2) tritt für international registrierte Marken die Veröffentlichung in dem vom Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum herausgegebenen Veröffentlichungsblatt.

(2) Die Frist zur Erhebung des Widerspruchs (§ 42 Absatz 1) gegen die Schutzgewährung für international registrierte Marken beginnt mit dem ersten Tag des Monats, der dem Monat folgt, der als Ausgabemonat desjenigen Veröffentlichungsblattes angegeben ist, in dem die Veröffentlichung der international registrierten Marke enthalten ist.

(3) An die Stelle der Löschung der Eintragung (§ 43 Absatz 2 Satz 1) tritt die Verweigerung des Schutzes.

Verweise

Vorschriften, die auf § 114 MarkenG verweisen

  • § 112 MarkenG – Wirkung der internationalen Registrierung und der nachträglichen Schutzerstreckung

Rechtsprechung zu § 114 MarkenG

45 Entscheidungen zitieren § 114 MarkenG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Beschl. v. 18.10.2021 – 30 W (pat) 22/19 · 30. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "CRETE/CRET (IR-Marke)" – Beschränkung des Bestimmungs- und Verwendungszwecks der beanspruchten Waren der angegriffenen Marke – keine unzulässige Erweiterung - keine Warenähnlichkeit - keine Verwechslungsgefahr

  • BPatG, Beschl. v. 21.05.2019 – 27 W (pat) 506/17 · 27. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "kodi professional (Wort-Bild-Marke)/KODi (Unionswortmarke)" – Einrede mangelnder Benutzung – Glaubhaftmachung – Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - unmittelbare klangliche und schriftbildliche Verwechslungsgefahr – Verwechslungsgefahr durch …

  • BPatG, Beschl. v. 21.05.2015 – 30 W (pat) 37/13 · 30. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "CIRKALM (IR-Marke)/BIKALM" – zur rechtserhaltenden Benutzung – Warenähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – keine Verwechslungsgefahr

  • BPatG, Beschl. v. 21.07.2016 – 28 W (pat) 524/14 · 28. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "GREENWHEEL (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/GREEN WHEELS (Gemeinschaftsbildmarke)/GREENWHEELS (Gemeinschaftsmarke)" – Einrede mangelnder Benutzung - fehlende Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung

  • BPatG, Beschl. v. 24.10.2012 – 25 W (pat) 532/11 · 25. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "ROSHEN (IR-Marke/Wort-Bild-Marke)/ROCHER" – zur Kennzeichnungskraft - rechtserhaltende Benutzung – Warenidentität- und -ähnlichkeit – teilweise klangliche Verwechslungsgefahr

  • BPatG, Beschl. v. 16.10.2025 – 30 W (pat) 546/22 · 30. Senat

    Leitsatz: insolight/SOLIGHT 1. Die angegriffenen Waren der Klasse 09 aus dem Bereich der Solartechnik sind zu den Widerspruchswaren der Klasse 09 aus dem Bereich der Elektrotechnik (u.a. Wechselrichter, elektrische Akkumulatoren, Stromwandler, Stromumrichter) jedenfalls durchschnittlich ähnlich. Auch im Übrigen besteht eine zumindest durchschnittliche Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen. 2. Bei der …

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