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Zitierfest

MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

§ 115 MarkenG – Schutzentziehung

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) An die Stelle des Antrags (§ 49) oder der Klage (§ 55) auf Erklärung des Verfalls einer Marke oder des Antrags auf Erklärung der Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse (§ 50) oder des Antrags oder der Klage auf Erklärung der Nichtigkeit wegen des Bestehens älterer Rechte (§ 51) tritt für international registrierte Marken der Antrag oder die Klage auf Schutzentziehung.

(2) Im Falle des Antrags oder der Klage auf Schutzentziehung nach § 49 Absatz 1 oder § 55 wegen mangelnder Benutzung tritt an die Stelle des Tages, ab dem kein Widerspruch mehr gegen die Marke möglich ist,

  • 1. der Tag, an dem das Schutzerstreckungsverfahren abgeschlossen wurde, oder
  • 2. der Tag, an dem die Frist des Artikels 5 Absatz 2a des Protokolls zum Madrider Markenabkommen abgelaufen ist, sofern bis zu diesem Zeitpunkt dem Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum weder eine Mitteilung über die Schutzbewilligung noch eine Mitteilung über die vorläufige Schutzverweigerung zugegangen ist.

Verweise

Vorschriften, die auf § 115 MarkenG verweisen

  • § 112 MarkenG – Wirkung der internationalen Registrierung und der nachträglichen Schutzerstreckung
  • § 116 MarkenG – Widerspruch aufgrund einer international registrierten Marke und Antrag oder Klage auf Erklärung der Nichtigkeit aufgrund einer international registrierten Marke
  • § 117 MarkenG – Ausschluss von Ansprüchen wegen mangelnder Benutzung

Rechtsprechung zu § 115 MarkenG

38 Entscheidungen zitieren § 115 MarkenG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Beschl. v. 22.04.2016 – 25 W (pat) 8/09 (amtliche Veröffentlichung) · 25. Senat

    Leitsatz: Schokoladestäbchen III 1. Beim Löschungs- bzw. Schutzentziehungsantrag nach §§ 54, 50 bzw. §§ 115 Abs. 1, 50 MarkenG handelt es sich um einen Popularantrag, der auf dem Allgemeininteresse an der Löschung ungerechtfertigt, d. h. entgegen bestehender Schutzhindernisse eingetragener Marken beruht. Trotz des kontradiktorischen Charakters dieses Verfahrens gilt der Amtsermittlungs- bzw. …
  • BGH, Beschl. v. 27.07.2023 – I ZB 114/17 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Kaffeekapsel II 1. Verliert der Löschungsantragsteller oder derjenige, der im Hinblick auf eine IR-Marke einen Schutzentziehungsantrag stellt, seine Beteiligtenfähigkeit, ist der Löschungsantrag beziehungsweise der Schutzentziehungsantrag als unzulässig zu verwerfen. 2. Ist der angefochtene Beschluss des Bundespatentgerichts aufzuheben, weil der Antragsteller des Verfahrens seine …
  • BGH, Urt. v. 02.06.2016 – I ZR 75/15 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Wunderbaum II 1. Wird ein Produkt (hier: Lufterfrischer) in Form der Marke (hier: Silhouette eines stilisierten Tannenbaums) hergestellt, schwächt dies nicht die originäre Kennzeichnungskraft der Marke wegen beschreibender Anklänge im Hinblick auf die Waren, für die sie Schutz beansprucht, wenn die Form des Produkts nicht funktionsbedingt vorgegeben oder die Ware beschreibend ist. 2. Die …
  • BGH, Beschl. v. 19.02.2014 – I ZB 3/13 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: HOT Hat ein Markenwort (hier „HOT“) mehrere Bedeutungen (hier neben „heiß“ auch „scharf, scharf gewürzt und pikant“ in Bezug auf Geschmack und im übertragenen Sinn auch „sexy, angesagt, großartig“), die sämtlich in Bezug auf die eingetragenen Waren (hier unter anderem Reinigungsmittel, Körperpflegemittel, Nahrungsergänzungsmittel, Druckereierzeugnisse und Bekleidung) beschreibend sind, reicht der …
  • BPatG, Beschl. v. 08.05.2020 – 26 W (pat) 549/17 (amtliche Veröffentlichung) · 26. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "fritz/FRIZE (IR-Marke)" – Einrede mangelnder Benutzung – zum Beginn der Benutzungsschonfrist einer IR-Marke - fehlende hinreichende Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung – Zurückweisung der Beschwerde der Widersprechenden

  • BGH, Beschl. v. 06.04.2017 – I ZB 39/16 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Schokoladenstäbchen III 1. Bei der Prüfung, ob eine dreidimensionale Marke, die in der Form einer Ware besteht, Unterscheidungskraft aufweist, weil ihre Gestaltung erheblich von der Norm oder Branchenüblichkeit abweicht, ist auf ihren Gesamteindruck abzustellen. 2. Die Frage, ob der Vertrieb einer Ware Auswirkungen darauf hat, ob und in welcher Weise der Verkehr eine Warenform im Zeitpunkt der …

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