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Zitierfest

MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

§ 112 MarkenG – Wirkung der internationalen Registrierung und der nachträglichen Schutzerstreckung

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Die internationale Registrierung oder die nachträgliche Schutzerstreckung einer Marke, deren Schutz nach Artikel 3 und 3ter des Protokolls zum Madrider Markenabkommen auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erstreckt worden ist, hat dieselbe Wirkung, wie wenn die Marke am Tag der internationalen Registrierung nach Artikel 3 Absatz 4 des Protokolls zum Madrider Markenabkommen oder am Tag der Eintragung der nachträglichen Schutzerstreckung nach Artikel 3ter Absatz 2 des Protokolls zum Madrider Markenabkommen zur Eintragung in das vom Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register angemeldet und eingetragen worden wäre.

(2) Die in Absatz 1 bezeichnete Wirkung gilt als nicht eingetreten, wenn der international registrierten Marke nach den §§ 113 bis 115 der Schutz verweigert wird.

Rechtsprechung zu § 112 MarkenG

36 Entscheidungen zitieren § 112 MarkenG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Beschl. v. 25.04.2022 – 28 W (pat) 9/20 (amtliche Veröffentlichung) · 28. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "MCMV (IR-Marke, Wort-Bildmarke)/MCM (Unionswortmarke)" – Warenähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft - klangliche Verwechslungsgefahr

  • BPatG, Beschl. v. 28.02.2019 – 30 W (pat) 8/17 (amtliche Veröffentlichung) · 30. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "COUVERT/COVERITY (IR-Marke, Widerspruchsmarke zu 1])/COVERITY (IR-Marke, Widerspruchsmarke zu 2])" – zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – teilweise schriftbildliche Verwechslungsgefahr

  • BGH, Beschl. v. 06.04.2017 – I ZB 39/16 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Schokoladenstäbchen III 1. Bei der Prüfung, ob eine dreidimensionale Marke, die in der Form einer Ware besteht, Unterscheidungskraft aufweist, weil ihre Gestaltung erheblich von der Norm oder Branchenüblichkeit abweicht, ist auf ihren Gesamteindruck abzustellen. 2. Die Frage, ob der Vertrieb einer Ware Auswirkungen darauf hat, ob und in welcher Weise der Verkehr eine Warenform im Zeitpunkt der …
  • BPatG, Beschl. v. 25.11.2014 – 27 W (pat) 550/13 (amtliche Veröffentlichung) · 27. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "PLAN B (Wort-Bild-Marke)/Plan B/Plan B (IR-Marke)" – zur Kennzeichnungskraft – keine Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt eines Serienzeichens

  • BPatG, Beschl. v. 22.03.2024 – 29 W (pat) 562/22 (amtliche Veröffentlichung) · 29. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – „SALTA“ – international registrierte Wortmarke – Unterscheidungskraft – kein Freihaltebedürfnis

  • BPatG, Beschl. v. 31.07.2023 – 26 W (pat) 514/22 (amtliche Veröffentlichung) · 26. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – „RAVEN“ (international registrierte Wort-/Bildmarke)/„Mc Raven“ (Unionswort-/Bildmarke) – teilweise Warenidentität bzw. teilweise überdurchschnittliche Warenähnlichkeit – durchschnittliche Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke – geringe Markenähnlichkeit - keine …

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