Werden Ansprüche im Sinne der §§ 14 und 18 bis 19c wegen der Verletzung einer international registrierten Marke geltend gemacht, so ist § 25 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Zeitpunkts, ab dem kein Widerspruch mehr gegen die Marke möglich war, einer der in § 115 Absatz 2 bezeichneten Tage tritt.
MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
§ 117 MarkenG – Ausschluss von Ansprüchen wegen mangelnder Benutzung
Rechtsprechung zu § 117 MarkenG
3 Entscheidungen zitieren § 117 MarkenG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BPatG, Beschl. v. 27.04.2017 – 25 W (pat) 545/17 (amtliche Veröffentlichung) · 25. Senat
Markenbeschwerdeverfahren – "WE FRUIT. From Field to Cup (Wort-Bild-Marke, IR-Marke)" – keine Unterscheidungskraft
BPatG, Beschl. v. 08.02.2023 – 29 W (pat) 30/22 (amtliche Veröffentlichung) · 29. Senat
Markenbeschwerdeverfahren – „AUTOMATOR (IR-Marke/Wortmarke)“ – Verfallsantrag – Inlandsvertreter – Rückzahlung Beschwerdegebühr – frühestmögliche Einlegung eines Widerspruchs
BPatG, Beschl. v. 19.01.2023 – 28 W (pat) 35/22 (amtliche Veröffentlichung) · 28. Senat
Markenbeschwerdeverfahren – „AUTOMATOR (IR-Marke/Wortmarke)“ – Verfallsantrag – Inlandsvertreter – Rückzahlung Beschwerdegebühr – frühestmögliche Einlegung eines Widerspruchs
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