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Zitierfest

MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

§ 25 MarkenG – Ausschluss von Ansprüchen bei mangelnder Benutzung

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Der Inhaber einer eingetragenen Marke kann gegen Dritte Ansprüche im Sinne der §§ 14 und 18 bis 19c nicht geltend machen, wenn die Marke innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Geltendmachung des Anspruchs für die Waren oder Dienstleistungen, auf die er sich zur Begründung seines Anspruchs beruft, nicht gemäß § 26 benutzt worden ist, sofern zu diesem Zeitpunkt seit mindestens fünf Jahren kein Widerspruch mehr gegen die Marke möglich war.

(2) Werden Ansprüche im Sinne der §§ 14 und 18 bis 19c wegen Verletzung einer eingetragenen Marke im Wege der Klage geltend gemacht, so hat der Kläger auf Einrede des Beklagten nachzuweisen, dass die Marke innerhalb der letzten fünf Jahre vor Erhebung der Klage für die Waren oder Dienstleistungen, auf die er sich zur Begründung seines Anspruchs beruft, gemäß § 26 benutzt worden ist oder dass berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung vorliegen, sofern zum Zeitpunkt der Klageerhebung seit mindestens fünf Jahren kein Widerspruch mehr gegen die Marke möglich war. Endet der Zeitraum von fünf Jahren der Nichtbenutzung nach Erhebung der Klage, so hat der Kläger auf Einrede des Beklagten nachzuweisen, dass die Marke innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung gemäß § 26 benutzt worden ist oder dass berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung vorlagen. Bei der Entscheidung werden nur die Waren oder Dienstleistungen berücksichtigt, für die die Benutzung nachgewiesen worden ist.

Verweise

Vorschriften, die auf § 25 MarkenG verweisen

  • § 117 MarkenG – Ausschluss von Ansprüchen wegen mangelnder Benutzung

Rechtsprechung zu § 25 MarkenG

33 Entscheidungen zitieren § 25 MarkenG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 02.02.2012 – I ZR 50/11 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Bogner B/Barbie B 1. Einzelbuchstaben sind regelmäßig von Haus aus normal kennzeichnungskräftig, wenn sie über nicht zu vernachlässigende graphische Gestaltungen verfügen und keine Anhaltspunkte für eine vom Durchschnitt abweichende Kennzeichnungskraft vorliegen. 2. Eine Zeichenähnlichkeit im Klang zwischen Kollisionszeichen, die aus Einzelbuchstaben bestehen, scheidet im Allgemeinen aus, wenn …
  • BGH, Beschl. v. 06.06.2019 – I ZR 212/17 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Bewässerungsspritze Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 78 vom 24. März 2009, S. 1) und Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 2017/1001 vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (ABl. L 154 vom 16. Juni 2017, S. 1) folgende Fragen zur …
  • BGH, Urt. v. 31.05.2012 – I ZR 135/10 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: ZAPPA 1. Eine Gemeinschaftsmarke (hier: ZAPPA), die aus dem Nachnamen einer bekannten Person (hier des Musikers Frank Zappa) besteht, wird durch die Verwendung eines Domainnamens, der aus dem Namen dieser Person und der Top-Level-Domain gebildet ist (hier: zappa.com), nicht rechtserhaltend im Sinne von Art. 15 Abs. 1 GMV benutzt, wenn der Verkehr diesem Domainnamen nur den beschreibenden Hinweis …
  • BGH, Urt. v. 02.05.2024 – I ZR 23/23 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: VW Bulli 1. Bei der Verbindung einer Formmarke mit weiteren wörtlichen oder bildlichen Kennzeichnungen muss für die Beantwortung der Frage, ob der angesprochene Verkehr darin einen Herkunftshinweis versteht, geprüft werden, ob die Formmarke unter dem Gesichtspunkt der Mehrfachkennzeichnung als eigenständiger betrieblicher Herkunftshinweis aufzufassen ist. Eine solche Mehrfachkennzeichnung stellt …
  • BPatG, Beschl. v. 26.04.2018 – 30 W (pat) 505/15 · 30. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "Universol Nutrition Auftragsherstellung · Entwicklung (Wort-Bild-Marke)/Universal Nutrition (Unionsbildmarke)" – zur rechtserhaltenden Benutzung – fehlende Glaubhaftmachung – Widerspruch und Beschwerde bleiben ohne Erfolg

  • BPatG, Beschl. v. 15.11.2017 – 29 W (pat) 16/14 · 29. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "YOU & ME" – zur Zulässigkeit des Löschungsantrags – inter partes-Wirkung einer vorangegangenen Entscheidung – Erweiterung der geltend gemachten Schutzhindernisse - teilweise fehlende Unterscheidungskraft – bösgläubige Markenanmeldung

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