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Zitierfest

MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

§ 10 MarkenG – Notorisch bekannte Marken

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Von der Eintragung ausgeschlossen ist eine Marke, wenn sie mit einer im Inland im Sinne des Artikels 6ᵇⁱˢ der Pariser Verbandsübereinkunft notorisch bekannten Marke mit älterem Zeitrang identisch oder dieser ähnlich ist und die weiteren Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 gegeben sind.

(2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn der Anmelder von dem Inhaber der notorisch bekannten Marke zur Anmeldung ermächtigt worden ist.

Verweise

Vorschriften, die auf § 10 MarkenG verweisen

  • § 13 MarkenG – Sonstige ältere Rechte
  • § 37 MarkenG – Prüfung auf absolute Schutzhindernisse; Bemerkungen Dritter
  • § 42 MarkenG – Widerspruch
  • § 51 MarkenG – Nichtigkeit wegen des Bestehens älterer Rechte
  • § 53 MarkenG – Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
  • § 55 MarkenG – Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren vor den ordentlichen Gerichten

Rechtsprechung zu § 10 MarkenG

8 Entscheidungen zitieren § 10 MarkenG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Beschl. v. 02.07.2020 – 29 W (pat) 16/18 · 29. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "Kanubay/EBAY (Unionswortmarke)/ebay (Unionsbildmarke)/EBAY (notorisch bekannte Wortmarke)" – zum Bekanntheitsschutz - teilweise Ausnutzung der Unterscheidungskraft und der Wertschätzung einer bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise aus – …

  • BPatG, Beschl. v. 09.01.2018 – 25 W (pat) 563/17 · 25. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "Öz Gaziantep Dilim Baklavalari/Öz Gaziantep Dilim Baklavalari" – fehlender Nachweis der Existenz und Notorietät der Widerspruchsmarke – kein Erfolg des Widerspruchs – nach Ablauf der Widerspruchsfrist geltend gemachtes Kennzeichenrecht als Benutzungsmarke – Ausschluss – …

  • BPatG, Beschl. v. 29.10.2014 – 27 W (pat) 18/14 · 27. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "boshi/BOSCH/BOSCH/BOSCH (notorische Marke)" – zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – zur geltend gemachten Notorietät - fehlende obligatorische Angaben

  • BGH, Beschl. v. 26.11.2020 – I ZB 6/20 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: RETROLYMPICS 1. Auch wenn das Widerspruchsverfahren Teil des Eintragungsverfahrens ist, kann die Rechtskraft einer im Eintragungsverfahren ergangenen Entscheidung schon mangels Parteiidentität einer Entscheidung im Widerspruchsverfahren nicht entgegenstehen. Das Eintragungsverfahren gemäß §§ 36, 37 MarkenG und das Widerspruchsverfahren gemäß § 42 MarkenG betreffen zudem unterschiedliche …
  • EuGH, Urt. v. 10.07.2025 – C-365/24 · Achte Kammer

    Purefun Group AB gegen Doggy AB. Vorlage zur Vorabentscheidung – Marken – Richtlinie (EU) 2015/2436 – Freier Warenverkehr – Art. 34 und 36 AEUV – Handelsname – Firma – Nationale Rechtsvorschriften, die dem Inhaber einer Unternehmensbezeichnung ein ausschließliches Recht einräumen.

  • BPatG, Beschl. v. 11.07.2022 – 25 W (pat) 5/20 · 25. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – „MIU MIU CHINA & THAI FOOD / MIU MIU (Unionswortmarke) / MIU MIU (Unionswort- /Bildmarke) / MIU MIU (IR-Wort-/Bildmarke)“ – keine Verwechslungsgefahr – Nichtbenutzungseinrede – durchschnittliche Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarken - Bekanntheitsschutz

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