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Zitierfest

MarkenG · Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

§ 13 MarkenG – Sonstige ältere Rechte

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden, wenn ein anderer vor dem für den Zeitrang der eingetragenen Marke maßgeblichen Tag ein sonstiges, nicht in den §§ 9 bis 12 aufgeführtes Recht erworben hat und dieses ihn berechtigt, die Benutzung der eingetragenen Marke im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu untersagen.

(2) Zu den sonstigen Rechten im Sinne des Absatzes 1 gehören insbesondere:

  • 1. Namensrechte,
  • 2. das Recht an der eigenen Abbildung,
  • 3. Urheberrechte,
  • 4. Sortenbezeichnungen,
  • 5. geographische Herkunftsangaben,
  • 6. sonstige gewerbliche Schutzrechte.

Verweise

Vorschriften, die auf § 13 MarkenG verweisen

Rechtsprechung zu § 13 MarkenG

23 Entscheidungen zitieren § 13 MarkenG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Beschl. v. 27.03.2012 – 27 W (pat) 83/11 · 27. Senat

    Leitsatz: Robert Enke 1) Bei den wenig fassbaren Waren aus dem Medienbereich beschreiben offene Bezeichnungen, wie Personennamen, die ohne Kontext für alles stehen können, den Inhalt nicht in einer den Markenschutz verhindernden Weise. 2) Bei Personennamen ist keine Genehmigung ihrer Träger zur Markenanmeldung erforderlich, um eine ersichtliche Täuschungsgefahr i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG …
  • BGH, Urt. v. 22.09.2011 – I ZR 69/04 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Bayerisches Bier II 1. Die Vorschriften des Markengesetzes und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sind ergänzend heranzuziehen, soweit zur Umsetzung der Vorgaben der Verordnungen (EWG) Nr. 2081/92 und (EG) 510/2006 Bestimmungen im nationalen Recht erforderlich sind. 2. Die Priorität einer im vereinfachten Verfahren nach Art. 17 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 eingetragenen Bezeichnung …
  • BPatG, Beschl. v. 21.10.2024 – 29 W (pat) 39/21 · 29. Senat

    Leitsatz: Engelsflügel Zum neuen Nichtigkeitsverfahren aufgrund eines nicht registrierten älteren Rechts (Urheberrecht).
  • BPatG, Beschl. v. 17.04.2023 – 26 W (pat) 27/18 · 26. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – „Freiherr von Göler“ - Wort-/Bildmarke – kein Formmangel des Beschlusses des DPMA – zur Unzulässigkeit des Widerspruchs aus Namensrecht

  • BFH, Urt. v. 12.06.2019 – X R 20/17 · 10. Senat

    Leitsatz: 1. Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer natürlichen Person stellt unabhängig davon, ob er zivilrechtlich (endgültig) übertragbar ist, ertragsteuerrechtlich ein Wirtschaftsgut dar . 2. Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts ist kein bloßes Nutzungsrecht und daher einlagefähig (Abgrenzung zum Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26.10.1987 - GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl …
  • BPatG, Beschl. v. 11.06.2012 – 27 W (pat) 533/12 · 27. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – "Adolf Loos Preis" – zur Markenfähigkeit von Personennamen - Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – kein Eingang in den allgemeinen Sprachgebrauch – keine Täuschungsgefahr - keine Sittenwidrigkeit – kein Benutzungsverbot – keine bösgläubige Markenanmeldung

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