Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Zur Erziehung eines Jugendlichen, der mangels Reife strafrechtlich nicht verantwortlich ist, kann der Richter dieselben Maßnahmen anordnen wie das Familiengericht.
JGG · Jugendgerichtsgesetz
§ 3 JGG – Verantwortlichkeit
Verweise
Vorschriften, die auf § 3 JGG verweisen
- § 104 JGG – Verfahren gegen Jugendliche
- § 112a JGG – Anwendung des Jugendstrafrechts
- § 84b IRG – Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
- § 87b IRG – Zulässigkeitsvoraussetzungen
- § 90c IRG – Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
- § 90p IRG – Voraussetzungen der Zulässigkeit
- Anlage 1 JVEG – (zu § 9 Absatz 1 Satz 1)
- § 12 OWiG – Verantwortlichkeit
- § 81g StPO – DNA-Identitätsfeststellung
Rechtsprechung zu § 3 JGG
31 Entscheidungen zitieren § 3 JGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BGH, Beschl. v. 01.09.2020 – 3 StR 214/20 · 3. Strafsenat
Leitsatz: Die Befugnis, sich der erhobenen öffentlichen Klage mit der Nebenklage anzuschließen, entfällt nicht dadurch, dass der Nebenkläger in der Hauptverhandlung die Schuldfähigkeit (§ 20 StGB) oder die strafrechtliche Verantwortlichkeit (§ 3 JGG) des Angeklagten in Zweifel ziehende Anträge stellt und letztlich dessen Freispruch erstrebt.
BGH, Beschl. v. 20.04.2022 – StB 15/22 · 3. Strafsenat
Fortdauer langjähriger Untersuchungshaft: Verhältnismäßigkeit nach noch nicht rechtskräftiger Verurteilung eines zur Tatzeit Jugendlichen u.a. wegen Kriegsverbrechen als IS-Kämpfer
BGH, Beschl. v. 22.09.2016 – AK 47/16 · 3. Strafsenat
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate: Evokationsrecht des Generalbundesanwalts bei Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland durch Mordversuch an einem Bundespolizisten; Mordmerkmal der Heimtücke und Vorliegen der Arglosigkeit bei einem Polizeibeamten im Rahmen einer …
BGH, Beschl. v. 05.04.2023 – AK 11 und 12/23, AK 11/23, AK 12/23 · 3. Strafsenat
Mitgliedschaftliche Beteiligung an der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat"; Fortdauer der Untersuchungshaft
BGH, Beschl. v. 22.02.2018 – AK 5/18 · 3. Strafsenat
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus bei dringendem Tatverdacht eines Kriegsverbrechens
BGH, Urt. v. 28.06.2016 – 1 StR 5/16 · 1. Strafsenat
Unterbringung eines Jugendlichen in einem psychiatrischen Krankenhaus: Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit; Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose; Erheblichkeit der Anlasstaten
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