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Zitierfest

IRG · Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 41 IRG – Vereinfachte Auslieferung

Amtliche Fassung, Stand 10.02.2026.

(1) Die Auslieferung eines Verfolgten, gegen den ein Auslieferungshaftbefehl besteht, kann auf Ersuchen einer zuständigen Stelle eines ausländischen Staates um Auslieferung oder um vorläufige Festnahme zum Zweck der Auslieferung ohne Durchführung des förmlichen Auslieferungsverfahrens bewilligt werden, wenn sich der Verfolgte nach Belehrung zu richterlichem Protokoll mit dieser vereinfachten Auslieferung einverstanden erklärt hat.

(2) Im Fall des Absatzes 1 kann auf die Beachtung der Voraussetzungen des § 11 verzichtet werden, wenn sich der Verfolgte nach Belehrung zu richterlichem Protokoll damit einverstanden erklärt hat.

(3) Das Einverständnis kann nicht widerrufen werden.

(4) Auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht belehrt der Richter beim Amtsgericht den Verfolgten über die Möglichkeit der vereinfachten Auslieferung und deren Rechtsfolgen (Absätze 1 bis 3) und nimmt sodann dessen Erklärung zu Protokoll. Zuständig ist der Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Verfolgte befindet.

Verweise

Vorschriften, die auf § 41 IRG verweisen

  • § 12 IRG – Bewilligung der Auslieferung
  • § 21 IRG – Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Auslieferungshaftbefehls
  • § 28 IRG – Vernehmung des Verfolgten
  • § 29 IRG – Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung
  • § 79 IRG – Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Vorabentscheidung
  • § 80 IRG – Auslieferung deutscher Staatsangehöriger
  • § 83b IRG – Bewilligungshindernisse

Rechtsprechung zu § 41 IRG

5 Entscheidungen zitieren § 41 IRG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 04.12.2019 – 2 BvR 1258/19, 2 BvR 1497/19 · 2. Senat 2. Kammer

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) im Auslieferungsverfahren bei unzureichender fachgerichtlicher Aufklärung der Gefahr menschenunwürdiger Haftbedingungen im Zielstaat (hier: USA/Kalifornien) - völkerrechtliche Zusage des ersuchenden …

  • EuGH, Urt. v. 17.12.2020 – C-416/20 PPU · Vierte Kammer

    TR. Vorlage zur Vorabentscheidung – Eilvorabentscheidungsverfahren – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Rahmenbeschluss 2002/584/JI – Europäischer Haftbefehl – Art. 4a Abs. 1 – Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten – Vollstreckungsvoraussetzungen – Gründe, aus …

  • BVerfG, Beschl. v. 18.06.2019 – 2 BvR 1092/19 · 2. Senat 2. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen auslieferungsrechtliche Bewilligungsentscheidung - Zur verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit einer dem auslieferungsrechtlichen Zulässigkeitsverfahren nachfolgenden Bewilligungsentscheidung - sowie zum Anspruch auf Akteneinsicht im …

  • BVerfG, Beschl. v. 21.05.2024 – 2 BvR 1694/23 · 2. Senat 1. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Gerichtliche Sachaufklärungspflichten im Auslieferungsverfahren bei psychischer Erkrankung und Suizidalität des Auszuliefernden - hier: Zulässigerklärung einer Auslieferung ohne hinreichende gerichtliche Sachaufklärung verletzt Art 19 Abs 4 S 1 GG - …

  • BGH, Beschl. v. 18.08.2022 – 4 ARs 13/21 · 4. Strafsenat

    Auslieferungsverfahren auf Grund eines Europäischen Haftbefehls: Zuständigkeit des OLG zur Entscheidung über die Unzulässigerklärung der Auslieferung auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft

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