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Zitierfest

IRG · Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 11 IRG – Spezialität

Amtliche Fassung, Stand 10.02.2026.

(1) Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn gewährleistet ist, daß der Verfolgte

  • 1. in dem ersuchenden Staat ohne deutsche Zustimmung aus keinem vor seiner Überstellung eingetretenen Grund mit Ausnahme der Tat, derentwegen die Auslieferung bewilligt worden ist, bestraft, einer Beschränkung seiner persönlichen Freiheit unterworfen oder durch Maßnahmen, die nicht auch in seiner Abwesenheit getroffen werden können, verfolgt werden wird,
  • 2. nicht ohne deutsche Zustimmung an einen dritten Staat weitergeliefert, überstellt oder in einen dritten Staat abgeschoben werden wird und
  • 3. den ersuchenden Staat nach dem endgültigen Abschluß des Verfahrens, dessentwegen seine Auslieferung bewilligt worden ist, verlassen darf.

(2) Die Bindung des ersuchenden Staates an die Spezialität darf nur entfallen, wenn

  • 1. die deutsche Zustimmung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung einer Strafe oder einer sonstigen Sanktion hinsichtlich einer weiteren Tat (§ 35) oder zur Weiterlieferung, Überstellung oder Abschiebung an einen anderen ausländischen Staat (§ 36) erteilt worden ist,
  • 2. der Verfolgte den ersuchenden Staat innerhalb eines Monats nach dem endgültigen Abschluß des Verfahrens, dessentwegen seine Auslieferung bewilligt worden ist, nicht verlassen hat, obwohl er dazu das Recht und die Möglichkeit hatte, oder
  • 3. der Verfolgte, nachdem er den ersuchenden Staat verlassen hatte, dorthin zurückgekehrt ist oder von einem dritten Staat zurücküberstellt worden ist. Das Recht des ersuchenden Staates, den Verfolgten zur Vorbereitung eines Ersuchens nach § 35 zu vernehmen, bleibt unberührt.

(3) Eine bedingte Freilassung ohne eine die Bewegungsfreiheit des Verfolgten einschränkende Anordnung steht dem endgültigen Abschluß des Verfahrens nach Absatz 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 gleich.

Verweise

Vorschriften, die auf § 11 IRG verweisen

  • § 41 IRG – Vereinfachte Auslieferung
  • § 71 IRG – Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland
  • § 82 IRG – Nichtanwendung von Vorschriften

Rechtsprechung zu § 11 IRG

8 Entscheidungen zitieren § 11 IRG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 24.03.2016 – 2 BvR 175/16 · 2. Senat 3. Kammer

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Bewilligung einer Auslieferung verletzt Art 2 Abs 1 GG iVm Art 25 GG, wenn der ersuchende Staat den Grundsatz der Spezialität nur bei vorherigem einzelfallbezogenen Protest des ersuchten Staates einhält - hier: Auslieferung eines Schweizers an die USA zum …

  • BGH, Urt. v. 12.01.2012 – 4 StR 499/11 · 4. Strafsenat

    (Auslieferung: Berücksichtigung von verfahrensfremden Taten als Indiz für die Auslieferungstat und als Grundlage für den Strafrahmen eines Qualifikationstatbestandes; rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Bewertung von DNA-Spuren des Tatverdächtigen)

  • BVerfG, Beschl. v. 15.02.2023 – 2 BvR 2009/22 · 2. Senat 1. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen des Rechts auf effektiven Rechtsschutz gem Art 47 Abs 1 der EU-Grundrechtecharta (juris: EUGrdRCh) an die Bewilligungsentscheidung deutscher Gerichte gem § 32 IRG - hier: Überstellung eines Irakers an Belgien zur Strafverfolgung - …

  • BGH, Beschl. v. 02.11.2010 – 1 StR 544/09 · 1. Strafsenat

    Steuerhinterziehung: Verlustvortrag als Steuervorteil

  • BGH, Beschl. v. 09.02.2012 – 1 StR 152/11 · 1. Strafsenat

    Revisionsverfahren in Strafsachen: Heilung eines wegen Verstoßes gegen den Spezialitätsgrundsatz des Europäischen Auslieferungsübereinkommens bestehenden Verfahrenshindernisses; Wegfall der Spezialitätsbindung bei Verbleib in Deutschland nach Haftentlassung trotz Ausreisemöglichkeit

  • BVerfG, Beschl. v. 17.05.2017 – 2 BvR 893/17 · 2. Senat 2. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Auslieferung eines Ägypters wegen an die USA zur Strafverfolgung wegen Betäubungsmitteldelikten - unzureichende Substantiierung der Rüge, dass die angegriffene Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung insb im Hinblick auf die Einhaltung des Spezialitätsgrundsatzes …

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