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Zitierfest

IRG · Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 10 IRG – Auslieferungsunterlagen

Amtliche Fassung, Stand 10.02.2026.

(1) Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn wegen der Tat ein Haftbefehl, eine Urkunde mit entsprechender Rechtswirkung oder ein vollstreckbares, eine Freiheitsentziehung anordnendes Erkenntnis einer zuständigen Stelle des ersuchenden Staates und eine Darstellung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen vorgelegt worden sind. Wird um Auslieferung zur Verfolgung mehrerer Taten ersucht, so genügt hinsichtlich der weiteren Taten anstelle eines Haftbefehls oder einer Urkunde mit entsprechender Rechtswirkung die Urkunde einer zuständigen Stelle des ersuchenden Staates, aus der sich die dem Verfolgten zur Last gelegte Tat ergibt.

(2) Geben besondere Umstände des Falles Anlaß zu der Prüfung, ob der Verfolgte der ihm zur Last gelegten Tat hinreichend verdächtig erscheint, so ist die Auslieferung ferner nur zulässig, wenn eine Darstellung der Tatsachen vorgelegt worden ist, aus denen sich der hinreichende Tatverdacht ergibt.

(3) Die Auslieferung zur Vollstreckung einer Strafe oder einer sonstigen Sanktion, die in einem dritten Staat verhängt wurde, ist nur zulässig, wenn

  • 1. das vollstreckbare, eine Freiheitsentziehung anordnende Erkenntnis und eine Urkunde des dritten Staates, aus der sich sein Einverständnis mit der Vollstreckung durch den Staat ergibt, der die Vollstreckung übernommen hat,
  • 2. eine Urkunde einer zuständigen Stelle des Staates, der die Vollstreckung übernommen hat, nach der die Strafe oder sonstige Sanktion dort vollstreckbar ist,
  • 3. eine Darstellung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen sowie
  • 4. im Fall des Absatzes 2 eine Darstellung im Sinne dieser Vorschrift

vorgelegt worden sind.

Verweise

Vorschriften, die auf § 10 IRG verweisen

Rechtsprechung zu § 10 IRG

14 Entscheidungen zitieren § 10 IRG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 28.07.2016 – 2 BvR 1468/16 · 2. Senat 2. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Auslieferung eines Georgiers an die Russische Föderation zur Strafverfolgung - Zusicherung der Wahrung völkerrechtlicher Mindeststandards, unabdingbarer verfassungsrechtlicher Grundsätze sowie konsularischer Kontrollmöglichkeit im ersuchenden Staat - mögliche Freiheitsstrafe …

  • BVerfG, Beschl. v. 02.06.2016 – 2 BvR 1115/16 · 2. Senat 3. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde in einer Auslieferungssache bei bloßen Ausführungen zur allgemeinen politischen Situation im ersuchenden Staat - hier: Auslieferung eines mazedonischen Staatsangehörigen an die Türkei

  • BVerfG, Beschl. v. 06.09.2016 – 2 BvR 890/16 · 2. Senat 2. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Teils unzulässige im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung eines aufgrund eines Europäischen Haftbefehls in der Bundesrepublik festgenommenen Ausländers - zu Fällen, in denen der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit im Prozessrecht des …

  • BVerfG, Urt. v. 18.07.2005 – 2 BvR 2236/04 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Art. 16 GG gewährleistet als Grundrecht mit seinem Ausbürgerungs- und Auslieferungsverbot die besondere Verbindung der Bürger zu der von ihnen getragenen freiheitlichen Rechtsordnung. Der Beziehung des Bürgers zu einem freiheitlichen demokratischen Gemeinwesen entspricht es, dass der Bürger von dieser Vereinigung grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann. 2. Die in der "Dritten Säule" der …
  • BVerfG, Beschl. v. 03.08.2023 – 2 BvR 1838/22 · 2. Senat 1. Kammer

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Zulässigerklärung einer Auslieferung in die Türkei - Gegenstandswertfestsetzung

  • BVerfG, Beschl. v. 30.03.2022 – 2 BvR 2069/21 · 2. Senat 1. Kammer

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Bindungswirkung einer Flüchtlingsanerkennung durch Behörden eines EU-Mitgliedsstaates im Auslieferungsverfahren als ungeklärte unionsrechtliche Frage - hier: Verletzung des Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Absehen von einer EuGH-Vorlage dieser Frage ohne …

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