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Zitierfest

IRG · Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 30 IRG – Vorbereitung der Entscheidung

Amtliche Fassung, Stand 10.02.2026.

(1) Reichen die Auslieferungsunterlagen zur Beurteilung der Zulässigkeit der Auslieferung nicht aus, so entscheidet das Oberlandesgericht erst, wenn dem ersuchenden Staat Gelegenheit gegeben worden ist, ergänzende Unterlagen beizubringen. Für ihre Beibringung kann eine Frist gesetzt werden.

(2) Das Oberlandesgericht kann den Verfolgten vernehmen. Es kann sonstige Beweise über die Zulässigkeit der Auslieferung erheben. Im Fall des § 10 Abs. 2 erstreckt sich die Beweiserhebung über die Zulässigkeit der Auslieferung auch darauf, ob der Verfolgte der ihm zur Last gelegten Tat hinreichend verdächtig erscheint. Art und Umfang der Beweisaufnahme bestimmt das Oberlandesgericht, ohne durch Anträge, Verzichte oder frühere Beschlüsse gebunden zu sein.

(3) Das Oberlandesgericht kann eine mündliche Verhandlung durchführen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 30 IRG verweisen

Rechtsprechung zu § 30 IRG

6 Entscheidungen zitieren § 30 IRG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 18.12.2023 – 2 BvR 1368/23 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat 1. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie im Auslieferungsverfahren durch unzureichende fachgerichtliche Prüfung, inwieweit das Anwesenheitsrecht des angeklagten Beschwerdeführers im Zielstaat gewahrt sein wird - hier: Auslieferung eines türkischen Staatsangehörigen an die …

  • BVerfG, Beschl. v. 15.12.2015 – 2 BvR 2735/14 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Das Bundesverfassungsgericht gewährleistet im Wege der Identitätskontrolle den gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 und Art. 1 Abs. 1 GG unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz uneingeschränkt und im Einzelfall. 2. Die strengen Voraussetzungen für eine Aktivierung der Identitätskontrolle schlagen sich in erhöhten Zulässigkeitsanforderungen an entsprechende …
  • BVerfG, Beschl. v. 22.11.2019 – 2 BvR 517/19 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat 2. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch Zulässigerklärung einer Auslieferung ohne hinreichende gerichtliche Aufklärung der Bedingungen in der Zielregion (hier: Tschetschenien) - völkerrechtliche Zusicherung des Zielstaates im …

  • BVerfG, Beschl. v. 22.10.2019 – 2 BvR 1661/19 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat 2. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch Zulässigerklärung einer Auslieferung ohne hinreichende gerichtliche Aufklärung der Gefahr einer politischen Verfolgung im Zielstaat (hier: Russische Föderation) - völkerrechtliche Zusicherung …

  • BVerfG, Beschl. v. 15.02.2023 – 2 BvR 2009/22 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat 1. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen des Rechts auf effektiven Rechtsschutz gem Art 47 Abs 1 der EU-Grundrechtecharta (juris: EUGrdRCh) an die Bewilligungsentscheidung deutscher Gerichte gem § 32 IRG - hier: Überstellung eines Irakers an Belgien zur Strafverfolgung - …

  • BVerfG, Beschl. v. 28.07.2016 – 2 BvR 1468/16 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat 2. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Auslieferung eines Georgiers an die Russische Föderation zur Strafverfolgung - Zusicherung der Wahrung völkerrechtlicher Mindeststandards, unabdingbarer verfassungsrechtlicher Grundsätze sowie konsularischer Kontrollmöglichkeit im ersuchenden Staat - mögliche Freiheitsstrafe …

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