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Zitierfest

IRG · Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 33 IRG – Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit

Amtliche Fassung, Stand 10.02.2026.

(1) Treten nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit der Auslieferung Umstände ein, die eine andere Entscheidung über die Zulässigkeit zu begründen geeignet sind, so entscheidet das Oberlandesgericht von Amts wegen, auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht oder auf Antrag des Verfolgten erneut über die Zulässigkeit der Auslieferung.

(2) Werden nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Umstände bekannt, die eine andere Entscheidung über die Zulässigkeit zu begründen geeignet sind, so kann das Oberlandesgericht erneut über die Zulässigkeit der Auslieferung entscheiden.

(3) § 30 Abs. 2 und 3, §§ 31, 32 gelten entsprechend.

(4) Das Oberlandesgericht kann den Aufschub der Auslieferung anordnen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 33 IRG verweisen

  • § 35 IRG – Erweiterung der Auslieferungsbewilligung
  • § 36 IRG – Weiterlieferung
  • § 40 IRG – Rechtsbeistand
  • § 45 IRG – Durchlieferungsverfahren
  • § 61 IRG – Gerichtliche Entscheidung
  • § 71 IRG – Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland
  • § 79 IRG – Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Vorabentscheidung
  • § 85a IRG – Gerichtliches Verfahren
  • § 90m IRG – Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person

Rechtsprechung zu § 33 IRG

44 Entscheidungen zitieren § 33 IRG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • OLG München, Beschl. v. 06.05.2026 – 1 OAus 167/25 · 1. Strafsenat

    Voraussetzungen für erneute Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung

  • BVerfG, Beschl. v. 04.12.2019 – 2 BvR 1258/19, 2 BvR 1497/19 · 2. Senat 2. Kammer

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) im Auslieferungsverfahren bei unzureichender fachgerichtlicher Aufklärung der Gefahr menschenunwürdiger Haftbedingungen im Zielstaat (hier: USA/Kalifornien) - völkerrechtliche Zusage des ersuchenden …

  • BVerfG, Beschl. v. 30.10.2019 – 2 BvR 828/19 · 2. Senat 2. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Auslieferung zur Strafverfolgung verstößt bei Gefahr politischer Verfolgung des Betroffenen im Zielstaat gegen Art 2 Abs 2 S 1, S 2 GG - Zur Sachaufklärungspflicht der Fachgerichte hinsichtlich der Gefahr der politischen Verfolgung des Verfolgten im Zielstaat der …

  • BVerfG, Beschl. v. 19.12.2017 – 2 BvR 424/17 · 2. Senat

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch fachgerichtliches Unterlassen einer EuGH-Vorlage zu unionsgrundrechtlichen Mindestanforderungen an Haftbedingungen sowie zu Mindestanforderungen nach Art 4 EUGrdRCh bei Entscheidung über Auslieferung eines mutmaßlichen …

  • BVerfG, Beschl. v. 13.11.2017 – 2 BvR 1381/17 · 2. Senat 2. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Sachaufklärungspflichten der Fachgerichte im Auslieferungsverfahren bzgl drohender politischer Verfolgung des Auszuliefernden bei Scheitern der Beiziehung der Akten eines im Ausland geführten Asylverfahrens - hier: Auslieferung eines Russen tschetschenischer Herkunft …

  • BVerfG, Beschl. v. 18.08.2017 – 2 BvR 424/17 · 2. Senat 2. Kammer

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Auslieferung nach Rumänien mit Blick auf dortige Haftbedingungen - hier: drohende Verletzung der Menschenwürde (Art 1 Abs 1 GG; Art 3 MRK; Art 4 EUGrdRCh) bei Haftraumgröße von 3 qm (inklusive Mobiliar) bzw 2 qm und beschränkten Aufschlusszeiten …

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