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Zitierfest

IRG · Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 83a IRG – Auslieferungsunterlagen

Amtliche Fassung, Stand 10.02.2026.

(1) Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn die in § 10 genannten Unterlagen oder ein Europäischer Haftbefehl übermittelt wurden, der die folgenden Angaben enthält:

  • 1. die Identität, wie sie im Anhang zum Rahmenbeschluss Europäischer Haftbefehl näher beschrieben wird, und die Staatsangehörigkeit des Verfolgten,
  • 2. die Bezeichnung und die Anschrift der ausstellenden Justizbehörde,
  • 3. die Angabe, ob ein vollstreckbares Urteil, ein Haftbefehl oder eine andere vollstreckbare justitielle Entscheidung mit gleicher Rechtswirkung vorliegt,
  • 4. die Art und rechtliche Würdigung der Straftat, einschließlich der gesetzlichen Bestimmungen,
  • 5. die Beschreibung der Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, einschließlich der Tatzeit, des Tatortes und der Tatbeteiligung der gesuchten Person, und
  • 6. die für die betreffende Straftat im Ausstellungsmitgliedstaat gesetzlich vorgesehene Höchststrafe oder im Fall des Vorliegens eines rechtskräftigen Urteils die verhängte Strafe.

(2) Die Ausschreibung zur Festnahme zwecks Überstellung oder Auslieferung nach der Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission (ABl. L 312 vom 7.12.2018, S. 56), die die unter Absatz 1 Nr. 1 bis 6 bezeichneten Angaben enthält oder der diese Angaben nachgereicht wurden, gilt als Europäischer Haftbefehl.

Verweise

Vorschriften, die auf § 83a IRG verweisen

  • § 85e IRG – Inländisches Vollstreckungsverfahren
  • § 98 IRG – Vorrang des Dreizehnten Teils
  • § 101 IRG – Übergangsvorschrift für Ersuchen, die auf einer Abwesenheitsentscheidung beruhen

Rechtsprechung zu § 83a IRG

6 Entscheidungen zitieren § 83a IRG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 08.07.2025 – 3 StR 192/25 (amtliche Veröffentlichung) · 3. Strafsenat

    Leitsatz: Bei Serienstraftaten sind an die Sachverhaltsdarstellung in einem Europäischen Haftbefehl regelmäßig geringere Anforderungen zu stellen als bei einem inländischen Haftbefehl oder einer Anklageschrift. Bei einer Vielzahl gleichgelagerter Taten genügt es, wenn der Europäische Haftbefehl eine Darstellung des Gesamttatzeitraums, der Tatörtlichkeiten, der Strukturen des personellen Zusammenschlusses …
  • BVerfG, Beschl. v. 15.02.2023 – 2 BvR 2009/22 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat 1. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen des Rechts auf effektiven Rechtsschutz gem Art 47 Abs 1 der EU-Grundrechtecharta (juris: EUGrdRCh) an die Bewilligungsentscheidung deutscher Gerichte gem § 32 IRG - hier: Überstellung eines Irakers an Belgien zur Strafverfolgung - …

  • BVerfG, Beschl. v. 01.09.2016 – 2 BvR 770/16 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat 2. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde - zu der aus dem Grundsatz der Gewährung effektiven Rechtsschutzes erwachsenden Verpflichtung, Auslieferungsunterlagen oder einen ihnen gleichstehenden Europäischen Haftbefehl so abzufassen, dass eine den …

  • BVerfG, Urt. v. 18.07.2005 – 2 BvR 2236/04 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Art. 16 GG gewährleistet als Grundrecht mit seinem Ausbürgerungs- und Auslieferungsverbot die besondere Verbindung der Bürger zu der von ihnen getragenen freiheitlichen Rechtsordnung. Der Beziehung des Bürgers zu einem freiheitlichen demokratischen Gemeinwesen entspricht es, dass der Bürger von dieser Vereinigung grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann. 2. Die in der "Dritten Säule" der …
  • BGH, Beschl. v. 24.03.2026 – 5 StR 605/25 (amtliche Veröffentlichung) · 5. Strafsenat

    Vollstreckungshindernis aufgrund Verstoßes gegen den auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatz

  • BVerfG, Beschl. v. 23.01.2025 – 2 BvR 5/25 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat 1. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung von Auslieferungshaft bzgl einer Auslieferung nach Italien - Gegenstandswertfestsetzung

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