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Zitierfest

IRG · Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 28 IRG – Vernehmung des Verfolgten

Amtliche Fassung, Stand 10.02.2026.

(1) Nach dem Eingang des Auslieferungsersuchens beantragt die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht die Vernehmung des Verfolgten bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk er sich befindet.

(2) Der Richter beim Amtsgericht vernimmt den Verfolgten über seine persönlichen Verhältnisse, insbesondere über seine Staatsangehörigkeit. Er weist ihn darauf hin, daß er sich in jeder Lage des Verfahrens eines Rechtsbeistands (§ 40) bedienen kann und daß es ihm freisteht, sich zu der ihm zur Last gelegten Tat zu äußern oder dazu nicht auszusagen. Sodann befragt er ihn, ob und gegebenenfalls aus welchen Gründen er Einwendungen gegen die Auslieferung erheben will. Zu dem Gegenstand der Beschuldigung ist der Verfolgte nur zu vernehmen, wenn die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht dies beantragt; in den übrigen Fällen sind die Angaben, die der Verfolgte von sich aus hierzu macht, in das Protokoll aufzunehmen.

(3) Erhebt der Verfolgte gegen die Auslieferung keine Einwendungen, so belehrt ihn der Richter beim Amtsgericht über die Möglichkeit der vereinfachten Auslieferung und deren Rechtsfolgen (§ 41) und nimmt sodann dessen Erklärung zu Protokoll.

Verweise

Vorschriften, die auf § 28 IRG verweisen

Rechtsprechung zu § 28 IRG

3 Entscheidungen zitieren § 28 IRG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 28.06.2024 – 2 BvQ 49/24 · 2. Senat 1. Kammer

    Erfolgreicher Eilantrag betr Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen nach Ungarn - nachträgliche Bekanntgabe der Begründung gem § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG - Mögliche Verletzung der Aufklärungspflichten in Bezug auf die Haftbedingungen - Gewährleistung des hinreichenden Schutzes des sich als …

  • OLG München, Beschl. v. 30.03.2026 – 1 OAus 33/26 · 1. Strafsenat

    Auslieferungshaft, Fluchtgefahr, Rechtliches Gehör, Vertrauensschutz, Politische Verfolgung

  • BVerfG, Beschl. v. 16.01.2010 – 2 BvR 2299/09 · 2. Senat 2. Kammer

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Auslieferung verletzt Grundrechte des Betroffenen aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG, wenn die Vollstreckung einer erschwerten lebenslangen Freiheitsstrafe droht - hier: Auslieferung in die Türkei zum Zweck der Strafverfolgung wegen Staatsschutzdelikten - …

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