Zum Inhalt springen
Zitierfest

HSchG HE · Hessisches Schulgesetz (HSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2023

§ 135 HSchG HE – Klassenkonferenzen

Amtliche Fassung, Stand 22.06.2026.

(1) Die Klassenkonferenz berät über alle Fragen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Sie entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften insbesondere über

  • 1. Versetzung (§ 75), Kurseinstufung (§ 76), Zeugnisse und Abschlüsse (§ 74) sowie die Beschreibung des Arbeits- und Sozialverhaltens von Schülerinnen und Schülern (§ 73),
  • 2. Empfehlungen für den weiteren Bildungsgang der Schülerin oder des Schülers (§ 77),
  • 3. Umfang und gleichmäßige Verteilung der Hausaufgaben und Lernerfolgskontrollen,
  • 4. die Koordination der Arbeit der Fachlehrkräfte sowie fächerübergreifender Unterrichtsveranstaltungen,
  • 5. Angelegenheiten der Zusammenarbeit von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften sowie die Einzelheiten der Mitarbeit von Eltern im Unterricht oder bei sonstigen Veranstaltungen (§ 16),
  • 6. Beantragung von Ordnungsmaßnahmen (§ 82 Abs. 9).

(2) Mitglieder der Klassenkonferenzen sind alle Lehrkräfte, die in der Klasse regelmäßig tätig sind, sowie die in der Klasse regelmäßig tätigen sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Soweit Schülerinnen und Schüler zeitweilig an kooperierenden beruflichen Schulen (§ 23c Abs. 3 Satz 3) oder an Schulen für Kranke (§ 11 Abs. 3 Satz 2) unterrichtet werden, können an den Klassenkonferenzen auch Lehrkräfte dieser Schulen teilnehmen. Vorsitzender der Klassenkonferenz ist die Klassenleitung. Nimmt die Klassenkonferenz die Aufgabe der Versetzungskonferenz nach § 75 Abs. 3 und 4 wahr, so leitet sie die Schulleiterin oder der Schulleiter.

(3) Soweit kein Klassenverband besteht, werden die Aufgaben der Klassenkonferenz von einer Konferenz der die Schülerinnen und Schüler unterrichtenden Lehrkräfte, der Semester- oder Jahrgangskonferenz, wahrgenommen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 135 HSchG HE verweisen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 135 HSchG HE nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 135 HSchG HE? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten