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Zitierfest

GVG · Gerichtsverfassungsgesetz

§ 184 GVG

Amtliche Fassung, Stand 20.03.2026.

Die Gerichtssprache ist deutsch. Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 184 GVG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 184 GVG? Zitiere den Wortlaut.“

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