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Zitierfest

DSGVO · Datenschutz-Grundverordnung

Art. 17 DSGVO – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

Amtliche Fassung, Stand 04.05.2016.

(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

  • a) Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
  • b) Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  • c) Die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 1 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 2 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
  • d) Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • e) Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
  • f) Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 erhoben.

(2) Hat der Verantwortliche die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gemäß Absatz 1 zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

  • a) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
  • b) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
  • c) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben h und i sowie Artikel 9 Absatz 3;
  • d) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1, soweit das in Absatz 1 genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
  • e) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 17 DSGVO verweisen

  • Art. 11 DSGVO – Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist
  • Art. 12 DSGVO – Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
  • Art. 19 DSGVO – Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
  • Art. 20 DSGVO – Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Art. 23 DSGVO – Beschränkungen
  • Art. 58 DSGVO – Befugnisse
  • Art. 70 DSGVO – Aufgaben des Ausschusses
  • Art. 83 DSGVO – Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
  • § 32f AO – Recht auf Berichtigung und Löschung, Widerspruchsrecht
  • § 35 BDSG – Recht auf Löschung
  • § 22b BörsG – Verarbeitung personenbezogener Daten
  • § 51a GwG – Verarbeitung personenbezogener Daten durch Aufsichtsbehörden
  • § 64 SchulG BE – Datenverarbeitung und Auskunftsrechte
  • § 55 POG RP – Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung
  • § 30 SchulG SH – Verarbeitung von Daten
  • § 64e SGB V – Modellvorhaben zur umfassenden Diagnostik und Therapiefindung mittels Genomsequenzierung bei seltenen und bei onkologischen Erkrankungen, Verordnungsermächtigung
  • § 308 SGB V – Vorrang von technischen Schutzmaßnahmen
  • § 363 SGB V – Verarbeitung von Daten der elektronischen Patientenakte zu Forschungszwecken; Verordnungsermächtigung
  • Anlage 2 SGB V – (zu § 307 Absatz 1 Satz 3 SGB V) Datenschutz-Folgenabschätzung
  • § 84 SGB X – Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch

Rechtsprechung zu Art. 17 DSGVO

102 Entscheidungen zitieren Art. 17 DSGVO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 26.09.2023 – VI ZR 97/22 · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: Vorlagefragen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung von Art. 17, Art. 18, Art. 79, Art. 82 Abs. 1 und Art. 84 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO …
  • BGH, Urt. v. 27.07.2020 – VI ZR 405/18 · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen eines Auslistungsanspruchs gegen den Verantwortlichen eines Internet-Suchdienstes nach Art. 17 DS-GVO.
  • BGH, Beschl. v. 23.01.2024 – II ZB 7/23 · 2. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Der Geschäftsführer einer GmbH hat keinen Anspruch aus Art. 17 Abs. 1 DS-GVO auf Löschung seines Geburtsdatums und seines Wohnorts im Handelsregister. 2. Der Wohnort des Geschäftsführers einer GmbH ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. 3. Ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO besteht nicht, wenn die Datenverarbeitung aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DS-GVO zur …
  • BGH, Beschl. v. 21.09.2023 – V ZB 17/22 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: Der von einer rechtmäßig zustande gekommenen Zwangseintragung in dem Grundbuch Betroffene hat nach deren Löschung keinen Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchblattes; ein solcher Anspruch ergibt sich weder aus einer entsprechenden Anwendung des § 28 GBV oder aus Art. 17 DS-GVO noch unmittelbar aus den Grundrechten.
  • BGH, Urt. v. 03.05.2022 – VI ZR 832/20 · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen eines Auslistungsanspruchs gegen den Verantwortlichen eines Internet-Suchdienstes nach Art. 17 DS-GVO.
  • BGH, Beschl. v. 27.07.2020 – VI ZR 476/18 · 6. Zivilsenat

    Leitsatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des Unionsrechts folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist es mit dem Recht des Betroffenen auf Achtung seines Privatlebens (Art. 7 Charta der Grundrechte der Europäischen Union, GRCh, ABl. EU C 202 vom 7. Juni 2016, S. 389) und auf Schutz der ihn betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 8 GRCh) vereinbar, bei der im …

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