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Zitierfest

BVerfGG · Gesetz über das Bundesverfassungsgericht

§ 23 BVerfGG

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Anträge, die das Verfahren einleiten, sind schriftlich beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Sie sind zu begründen; die erforderlichen Beweismittel sind anzugeben.

(2) Der Vorsitzende oder, wenn eine Entscheidung nach § 93c in Betracht kommt, der Berichterstatter stellt den Antrag dem Antragsgegner, den übrigen Beteiligten sowie den Dritten, denen nach § 27a Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird, unverzüglich mit der Aufforderung zu, sich binnen einer zu bestimmenden Frist dazu zu äußern.

(3) Der Vorsitzende oder der Berichterstatter kann jedem Beteiligten aufgeben, binnen einer zu bestimmenden Frist die erforderliche Zahl von Abschriften seiner Schriftsätze und der angegriffenen Entscheidungen für das Gericht und für die übrigen Beteiligten nachzureichen. Das gilt nicht für elektronisch übermittelte Dokumente.

Rechtsprechung zu § 23 BVerfGG

1.840 Entscheidungen zitieren § 23 BVerfGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 29.04.2021 – 2 BvR 1543/20 · 2. Senat 2. Kammer

    Leitsatz: 1. Die allgemeine Begründungslast des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG verlangt von einem Beschwerdeführer im Zweifelsfall die schlüssige Darlegung, dass die einmonatige Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde eingehalten ist. 2. In Strafsachen werden Entscheidungen regelmäßig sowohl dem Verteidiger als auch dem Beschuldigten bekanntgegeben. Daher ist …
  • BVerfG, Beschl. v. 14.05.2021 – 2 BvR 1336/20 · 2. Senat 2. Kammer

    Leitsatz: 1. Die allgemeine Begründungslast des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG verlangt von einem Beschwerdeführer im Zweifelsfall die schlüssige Darlegung, dass die einmonatige Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde eingehalten ist. 2. In Strafsachen werden Entscheidungen regelmäßig sowohl dem Verteidiger als auch dem Beschuldigten bekanntgegeben. Daher ist …
  • BVerfG, Beschl. v. 08.05.2019 – 2 BvR 657/19 · 2. Senat 1. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Vorverlagerung der Prognose- und Abwägungsentscheidung über eine Ausweisung nach § 53 AufenthG in das Berufungszulassungsverfahren kann die Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) verletzen - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unterbliebener Anhörungsrüge im …

  • BVerfG, Beschl. v. 11.12.2024 – 1 BvR 1109/21, 1 BvR 1422/23 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Die Tarifautonomie umfasst auch die rechtsverbindliche Wirkung der Tarifverträge in den tarifgebundenen Individualarbeitsverhältnissen. Diese verbindliche Wirkung erweitert und gefährdet die individuelle Freiheit der Tarifgebundenen. Das Koalitionsgrundrecht schützt die Mitglieder der Tarifvertragsparteien vor den mit der verbindlichen Wirkung verbundenen Freiheitsgefährdungen, indem die …
  • BVerfG, Beschl. v. 07.04.2022 – 1 BvL 3/18, 1 BvR 717/16, 1 BvR 2257/16, 1 BvR 2824/17 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Bei der Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen erfordert Art. 3 Abs. 1 GG die Beachtung des aus dem allgemeinen Gleichheitssatz abgeleiteten Gebots der Belastungsgleichheit, das sich auf alle staatlich geforderten Abgaben erstreckt. Wirken sich Beitragsregelungen innerhalb der Gruppe der Familien zu Lasten bestimmter Familienkonstellationen nachteilig aus, so muss der Staat den besonderen …
  • BVerfG, Beschl. v. 17.06.2020 – 1 BvR 1134/15 · 1. Senat 1. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Zur Beitragspflicht für Abfindungen einer berufsständischen Versorgungseinrichtung gem § 229 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB V (juris: SGB 5) - Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung unzulässig

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