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Zitierfest

BVerfGG · Gesetz über das Bundesverfassungsgericht

§ 93c BVerfGG

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Liegen die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 Buchstabe b vor und ist die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgebliche verfassungsrechtliche Frage durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, kann die Kammer der Verfassungsbeschwerde stattgeben, wenn sie offensichtlich begründet ist. Der Beschluß steht einer Entscheidung des Senats gleich. Eine Entscheidung, die mit der Wirkung des § 31 Abs. 2 ausspricht, daß ein Gesetz mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht unvereinbar oder nichtig ist, bleibt dem Senat vorbehalten.

(2) Auf das Verfahren finden § 94 Abs. 2 und 3 und § 95 Abs. 1 und 2 Anwendung.

Verweise

Vorschriften, die auf § 93c BVerfGG verweisen

Rechtsprechung zu § 93c BVerfGG

109 Entscheidungen zitieren § 93c BVerfGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 – 1 BvR 2011/10 · 1. Senat 2. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch Nichtzulassung der Berufung trotz ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils (§ 124 Abs 2 Nr 1 VwGO) - ggf Pflicht des den Zulassungsantrag prüfenden Gerichts zur …

  • BVerfG, Beschl. v. 15.02.2011 – 1 BvR 980/10 · 1. Senat 1. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Verwaltungsprozess - hier: unterlassener Hinweis des OVG auf Möglichkeit der Klageabweisung aus anderen als den das vorinstanzliche Urteil tragenden Gründen - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

  • BVerfG, Beschl. v. 15.11.2010 – 2 BvR 1183/09 · 2. Senat 3. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Vorenthalten von Stellungnahmen der Gegenseite im gerichtlichen Verfahren - Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse bzgl Maßnahmen im Rahmen des U-Haft-Vollzugs

  • BVerfG, Beschl. v. 28.09.2010 – 1 BvR 1660/08 · 1. Senat 3. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung für Kapitalleistungen aus als Direktversicherung abgeschlossenen Lebensversicherungen, deren Beiträge von einem Arbeitnehmer nach Beendigung seiner …

  • BVerfG, Beschl. v. 30.08.2010 – 1 BvR 1631/08 · 1. Senat 2. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG wegen fehlender Prüfung einer Vorlage zum Gerichtshof der Europäischen Union - hier: Vergütungspflicht für Vervielfältigungsgeräte (Drucker und Plotter) gemäß § 54a UrhG idF vom 25.07.1994

  • BVerfG, Beschl. v. 29.07.2010 – 1 BvR 1634/04 · 1. Senat 1. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Abdrängende Sonderzuweisung des § 19 Abs 3 GefAbwG ND 1998 entbindet Verwaltungsgerichte im Verfahren über Heranziehung zu Kosten einer polizeilichen Maßnahme nicht von Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme - hier: polizeiliche Ingewahrsamnahme - …

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