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Zitierfest

BVerfGG · Gesetz über das Bundesverfassungsgericht

§ 94 BVerfGG

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Verfassungsorgan des Bundes oder des Landes, dessen Handlung oder Unterlassung in der Verfassungsbeschwerde beanstandet wird, Gelegenheit, sich binnen einer zu bestimmenden Frist zu äußern.

(2) Ging die Handlung oder Unterlassung von einem Minister oder einer Behörde des Bundes oder des Landes aus, so ist dem zuständigen Minister Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

(3) Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, so gibt das Bundesverfassungsgericht auch dem durch die Entscheidung Begünstigten Gelegenheit zur Äußerung.

(4) Richtet sich die Verfassungsbeschwerde unmittelbar oder mittelbar gegen ein Gesetz, so ist § 77 entsprechend anzuwenden.

(5) Die in den Absätzen 1, 2 und 4 genannten Verfassungsorgane können dem Verfahren beitreten. Das Bundesverfassungsgericht kann von mündlicher Verhandlung absehen, wenn von ihr keine weitere Förderung des Verfahrens zu erwarten ist und die zur Äußerung berechtigten Verfassungsorgane, die dem Verfahren beigetreten sind, auf mündliche Verhandlung verzichten.

Verweise

Vorschriften, die auf § 94 BVerfGG verweisen

Rechtsprechung zu § 94 BVerfGG

7 Entscheidungen zitieren § 94 BVerfGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 18.08.2010 – 1 BvR 811/09 · 1. Senat 2. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Kindes durch Zurückweisung einer Vaterschaftsfeststellungsklage - Abstammungsbegutachtung durch "whole genome sequencing" bei möglicher Kostentragung durch Dritte - unzureichend begründete Ablehnung der …

  • BVerfG, Beschl. v. 11.03.2010 – 1 BvR 365/09 · 1. Senat 2. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Verweigerung von Prozesskostenhilfe im Verfahren über nachehelichen Altersunterhalt - hier: Versagung von PKH trotz bisher ungeklärte Rechtsfrage bzgl Begrenzung oder Befristung des …

  • BVerfG, Beschl. v. 28.10.2010 – 2 BvR 535/10 · 2. Senat 1. Kammer

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG durch Anordnung von Zwangsmitteln in der Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung eines Auskunftsanspruchs - hier: fehlende Verhältnismäßigkeit bei Erzwingung einer Aussage mit bestimmtem Inhalt - eidesstattliche …

  • BVerfG, Beschl. v. 14.09.2010 – 2 BvR 2638/09 · 2. Senat 1. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch abweichende Würdigung einer Zeugenaussage ohne erneute Zeugenvernehmung im zivilprozessualen Berufungsverfahren

  • BVerfG, Beschl. v. 23.02.2011 – 1 BvR 500/07 · 1. Senat 2. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren <Art 19 Abs 4 S 1 GG> durch Heranziehung nicht auf der Hand liegender Gründe bei Prüfung der Berufungszulassung - hier: Divergenzzulassung gem § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO in einem Verfahren wg …

  • BVerfG, Beschl. v. 19.08.2010 – 1 BvR 1179/09 · 1. Senat 3. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1, 20 Abs 1, 20 Abs 3 GG) bei Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf zumutbare Selbsthilfe - hier: Zumutbarkeit der Verweisung an die Ausgangsbehörde zwecks Erläuterung eines nicht im einzelnen …

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