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Zitierfest

BVerfGG · Gesetz über das Bundesverfassungsgericht

§ 95 BVerfGG

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Wird der Verfassungsbeschwerde stattgegeben, so ist in der Entscheidung festzustellen, welche Vorschrift des Grundgesetzes und durch welche Handlung oder Unterlassung sie verletzt wurde. Das Bundesverfassungsgericht kann zugleich aussprechen, daß auch jede Wiederholung der beanstandeten Maßnahme das Grundgesetz verletzt.

(2) Wird der Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung stattgegeben, so hebt das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung auf, in den Fällen des § 90 Abs. 2 Satz 1 verweist es die Sache an ein zuständiges Gericht zurück.

(3) Wird der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz stattgegeben, so ist das Gesetz für nichtig zu erklären. Das gleiche gilt, wenn der Verfassungsbeschwerde gemäß Absatz 2 stattgegeben wird, weil die aufgehobene Entscheidung auf einem verfassungswidrigen Gesetz beruht. Die Vorschrift des § 79 gilt entsprechend.

Verweise

Vorschriften, die auf § 95 BVerfGG verweisen

Rechtsprechung zu § 95 BVerfGG

895 Entscheidungen zitieren § 95 BVerfGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 14.04.2026 – 1 BvR 2490/24 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Im Zivilprozess gewährleistet das Recht auf prozessuale „Waffengleichheit“ die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor Gericht. Den Prozessparteien ist im Rahmen der Prozessordnung gleichermaßen die Möglichkeit einzu-räumen, alle für die Begründung des Antrags erheblichen Angriffsmittel vorzubringen und alle zur Abwehr des gegnerischen Angriffs erforderlichen …
  • BGH, Beschl. v. 30.03.2022 – AnwZ (Brfg) 28/20 · Senat für Anwaltssachen

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Befangenheitsablehnung der Richter des Senats für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof nach Zurückverweisung eines Berufungsverfahrens durch das Bundesverfassungsgericht

  • BVerfG, Beschl. v. 15.01.2014 – 1 BvR 1656/09 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Ein degressiver Zweitwohnungsteuertarif verletzt das Grundrecht auf Gleichbehandlung des Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, wenn dies nicht durch hinreichend gewichtige sachliche Gründe gerechtfertigt ist. 2. Bei Einlegung von Verfassungsbeschwerden hat regelmäßig die erforderliche Sorgfalt erfüllt, wer einen über die …
  • BVerfG, Beschl. v. 04.02.2020 – 2 BvR 900/19 · 2. Senat 3. Kammer

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verkennung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Mitteilungspflicht aus § 243 Abs 4 StPO sowie an die Beruhens-Beurteilung bei relativen Revisionsgründen

  • BVerfG, Beschl. v. 18.07.2019 – 1 BvR 807/12, 1 BvR 2917/13 · 1. Senat 2. Kammer

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Berechnung einer Zweitwohnungsteuer aufgrund einer nach dem Einheitswert zum 01.01.1964 festgesetzten und verbraucherpreisindexierten Jahresrohmiete verletzt Art 3 Abs 1 GG - Art 3 Abs 1, Abs 3 KAG BY aF stellt verfassungskonforme Ermächtigungsgrundlage zum …

  • BVerfG, Beschl. v. 27.10.2016 – 1 BvR 458/10 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Die Anerkennung des Karfreitags als gesetzlicher Feiertag sowie seine Ausgestaltung als Tag mit einem besonderen Stilleschutz und die damit verbundenen grundrechtsbeschränkenden Wirkungen sind dem Grunde nach durch die verfassungsrechtliche Regelung zum Sonn- und Feiertagsschutz in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV gerechtfertigt, da sie niemandem eine innere Haltung vorschreiben …

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