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Zitierfest

BVerfGG · Gesetz über das Bundesverfassungsgericht

§ 93a BVerfGG

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Die Verfassungsbeschwerde bedarf der Annahme zur Entscheidung.

(2) Sie ist zur Entscheidung anzunehmen,

  • a) soweit ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt,
  • b) wenn es zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 genannten Rechte angezeigt ist; dies kann auch der Fall sein, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entsteht.

Verweise

Vorschriften, die auf § 93a BVerfGG verweisen

Rechtsprechung zu § 93a BVerfGG

2.671 Entscheidungen zitieren § 93a BVerfGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Beschl. v. 18.10.2013 – III B 46/13 · 3. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Macht der Beschwerdeführer mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde die grundsätzliche Bedeutung der Frage geltend, ob für volljährige Kinder unterhaltspflichtiger Eltern steuerlich das gleiche Existenzminimum anzusetzen ist wie sozialrechtlich für volljährige Hilfeempfänger, so muss er sich in seiner Beschwerdebegründung auch mit dem Umfang der dem Gesetzgeber bei der Bemessung des …
  • BVerfG, Beschl. v. 06.05.2010 – 1 BvR 96/10 · 1. Senat 3. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund verfassungskonformer Auslegung des § 178a Abs 1 S 2 SGG - hier: zwar fehlerhafte Begründung der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs, aber Annahme der Verfassungsbeschwerde mangels Darlegung einer …

  • BVerfG, Beschl. v. 08.10.2019 – 1 BvR 1078/19, 1 BvR 1260/19 · 1. Senat 2. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Zum Feststellungsinteresse im Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl einer Verletzung prozessualer Rechte durch die Fachgerichte (hier: Anspruch auf prozessuale Waffengleichheit im einstweiligen Verfügungsverfahren bzgl der Verbreitung von Äußerungen bzw Bildnissen) - Annahme …

  • BVerfG, Beschl. v. 20.12.2018 – 1 BvR 1155/18 · 1. Senat 3. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes - offensichtlich unrichtige Zurückweisung von Vorbringen gem § 296 Abs 1 ZPO

  • BVerfG, Beschl. v. 19.07.2016 – 1 BvR 2584/14 · 1. Senat 2. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Syndikusanwalts gegen die Ablehnung seiner Befreiung von der Rentenversicherungspflicht - zum Entfallen der Beschwer in Fällen, in denen die mit einer Verfassungsbeschwerde mittelbar angegriffene Rechtsnorm gegenstandslos geworden oder …

  • BVerfG, Beschl. v. 13.08.2013 – 2 BvR 2660/06, 2 BvR 487/07 · 2. Senat 1. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Zur Frage einer staatlichen Schadensersatz- und Entschädigungspflicht wegen der Tötung oder Verletzung von Zivilpersonen bei einem gegen die Föderative Republik Jugoslawien am 30.05.1999 geführten NATO-Luftangriff - Verfassungsbeschwerden teils wegen Verfristung und nicht …

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