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BVerfGG · Gesetz über das Bundesverfassungsgericht
§ 27a BVerfGG
Verweise
Vorschriften, die auf § 27a BVerfGG verweisen
Rechtsprechung zu § 27a BVerfGG
54 Entscheidungen zitieren § 27a BVerfGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BVerfG, Urt. v. 26.02.2020 – 2 BvR 2347/15, 2 BvR 651/16, 2 BvR 1261/16, 2 BvR 1593/16, 2 BvR 2354/16, 2 BvR 2527/16 · 2. Senat
Leitsatz: 1. a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. b) Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz …
BVerfG, Beschl. v. 19.11.2021 – 1 BvR 781/21, 1 BvR 798/21, 1 BvR 805/21, 1 BvR 820/21, 1 BvR 854/21, 1 BvR 860/21, 1 BvR 889/21 · 1. Senat
Leitsatz: 1. Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen als Maßnahmen zur Bekämpfung einer Pandemie müssen den allgemeinen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Einschränkung von Grundrechten in jeder Hinsicht genügen. 2. Das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) schützt familienähnlich intensive Bindungen auch jenseits des Schutzes von Ehe und Familie. In seiner Ausprägung …
BVerfG, Urt. v. 07.09.2011 – 2 BvR 987/10, 2 BvR 1485/10, 2 BvR 1099/10 · 2. Senat
Leitsatz: 1. Art. 38 GG schützt die wahlberechtigten Bürger vor einem Substanzverlust ihrer verfassungsstaatlich gefügten Herrschaftsgewalt durch weitreichende oder gar umfassende Übertragungen von Aufgaben und Befugnissen des Bundestages, vor allem auf supranationale Einrichtungen (BVerfGE 89, 155 <172>; 123, 267 <330>). Die abwehrrechtliche Dimension des Art. 38 Abs 1 GG kommt in Konstellationen zum …
BVerfG, Beschl. v. 27.04.2022 – 1 BvR 2649/21 · 1. Senat
Leitsatz: 1. Staatliche Maßnahmen, die eine mittelbare oder faktische Wirkung entfalten, können in ihrer Zielsetzung und Wirkung einem direkten Eingriff in Grundrechte als funktionales Äquivalent gleichkommen und müssen dann wie ein solcher behandelt werden. Als Abwehrrecht schützt Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG grundsätzlich auch vor staatlichen Maßnahmen, die lediglich mittelbar zu einer Beeinträchtigung der …
BVerfG, Beschl. v. 10.02.2022 – 1 BvR 2649/21 · 1. Senat
Erfolgloser Eilantrag zur Außervollzugsetzung der "einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht" (Immunitätsnachweis gegen COVID-19) nach § 20a IfSG - Folgenabwägung
BVerfG, Urt. v. 17.01.2017 – 2 BvB 1/13 · 2. Senat
Leitsatz: 1. Das Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG stellt die schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde dar. Es soll den Risiken begegnen, die von der Existenz einer Partei mit verfassungsfeindlicher Grundtendenz und ihren typischen verbandsmäßigen Wirkungsmöglichkeiten ausgehen. 2. Das Gebot der Staatsfreiheit politischer Parteien und …
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