Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34.
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
§ 28 BGB – Beschlussfassung des Vorstands
Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.
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