Unter Anfang des Monats wird der erste, unter Mitte des Monats der 15., unter Ende des Monats der letzte Tag des Monats verstanden.
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
§ 192 BGB – Anfang, Mitte, Ende des Monats
Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.
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