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Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 192 BGB – Anfang, Mitte, Ende des Monats

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Unter Anfang des Monats wird der erste, unter Mitte des Monats der 15., unter Ende des Monats der letzte Tag des Monats verstanden.

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