Die Rechtsbeschwerdeschrift und die Rechtsbeschwerdebegründung werden den Beteiligten zur Äußerung zugestellt. Die Äußerung erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes beim Bundesarbeitsgericht oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Landesarbeitsgerichts, das den angefochtenen Beschluß erlassen hat. Geht von einem Beteiligten die Äußerung nicht rechtzeitig ein, so steht dies dem Fortgang des Verfahrens nicht entgegen. § 83a ist entsprechend anzuwenden.
ArbGG · Arbeitsgerichtsgesetz
§ 95 ArbGG – Verfahren
Verweise
Vorschriften, die auf § 95 ArbGG verweisen
- § 92 ArbGG – Rechtsbeschwerdeverfahren, Grundsatz
- § 97 ArbGG – Entscheidung über die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung
- § 98 ArbGG – Entscheidung über die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung oder einer Rechtsverordnung
- § 99 ArbGG – Entscheidung über den nach § 4a Absatz 2 Satz 2 des Tarifvertragsgesetzes im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag
Rechtsprechung zu § 95 ArbGG
21 Entscheidungen zitieren § 95 ArbGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BAG, Beschl. v. 20.01.2021 – 4 ABR 1/20 · 4. Senat
Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren - Stufenaufstieg nach dem TVöD/VKA - einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - Erledigung des Verfahrens
BAG, Beschl. v. 20.08.2014 – 7 ABR 60/12 · 7. Senat
Kosten des Betriebsrats - Betriebsübergang
BAG, Beschl. v. 17.11.2021 – 7 ABR 40/19 · 7. Senat
Mitbestimmung bei Eingruppierung - Zustimmungsersetzung - Erledigung
BAG, Beschl. v. 24.10.2018 – 7 ABR 1/17 · 7. Senat
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - erledigendes Ereignis - Antragsbefugnis - Rechtsschutzinteresse
BAG, Beschl. v. 01.08.2018 – 7 ABR 63/16 · 7. Senat
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - Erhebung eines Widerantrags in der Rechtsbeschwerde - Zustimmungsersetzungsverfahren
BAG, Beschl. v. 01.07.2026 – 4 ABR 32/25 · 4. Senat
Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst - Zustimmungsersetzungsverfahren - einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - Erledigung des Verfahrens - Widerantrag in der Rechtsbeschwerdeinstanz
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 95 ArbGG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 95 ArbGG? Zitiere den Wortlaut.“