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Zitierfest

ArbGG · Arbeitsgerichtsgesetz

§ 94 ArbGG – Einlegung

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Für die Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde gilt § 11 Abs. 4 und 5 entsprechend.

(2) Die Rechtsbeschwerdeschrift muß den Beschluß bezeichnen, gegen den die Rechtsbeschwerde gerichtet ist, und die Erklärung enthalten, daß gegen diesen Beschluß die Rechtsbeschwerde eingelegt werde. Die Rechtsbeschwerdebegründung muß angeben, inwieweit die Abänderung des angefochtenen Beschlusses beantragt wird, welche Bestimmungen verletzt sein sollen und worin die Verletzung bestehen soll. § 74 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.

(3) Die Rechtsbeschwerde kann jederzeit in der für ihre Einlegung vorgeschriebenen Form zurückgenommen werden. Im Falle der Zurücknahme stellt der Vorsitzende das Verfahren ein. Er gibt hiervon den Beteiligten Kenntnis, soweit ihnen die Rechtsbeschwerde zugestellt worden ist.

Verweise

Vorschriften, die auf § 94 ArbGG verweisen

  • § 92 ArbGG – Rechtsbeschwerdeverfahren, Grundsatz
  • § 97 ArbGG – Entscheidung über die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung
  • § 98 ArbGG – Entscheidung über die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung oder einer Rechtsverordnung
  • § 99 ArbGG – Entscheidung über den nach § 4a Absatz 2 Satz 2 des Tarifvertragsgesetzes im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag

Rechtsprechung zu § 94 ArbGG

77 Entscheidungen zitieren § 94 ArbGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Beschl. v. 23.10.2025 – 5 P 9.23 · 5. Senat

    Leitsatz: 1. Die hinreichende Begründung einer Rechtsbeschwerde in Personalvertretungssachen (§ 108 Abs. 2 BPersVG i. V. m. § 94 Abs. 2 Satz 2 ArbGG) verlangt bei einer Sachrüge, den oder die Rechtsfehler der Vorinstanz so aufzuzeigen, dass Gegenstand und Richtung des Angriffs der Rechtsbeschwerde erkennbar sind. Der Rechtsbeschwerdeführer muss darlegen, warum er die Begründung der Vorinstanz für unrichtig …
  • BAG, Beschl. v. 13.03.2024 – 7 ABR 11/23 · 7. Senat

    Beschlussverfahren - Zulässigkeit von Unterlassungs- und Feststellungsbegehren - virtuelle Betriebsratssitzung - Kürzung Betriebsratsvergütung

  • BAG, Beschl. v. 23.02.2016 – 1 ABR 82/13 · 1. Senat

    Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • BAG, Beschl. v. 24.04.2024 – 7 ABR 20/23 · 7. Senat

    Wahlanfechtung - Rechtsbeschwerde - Verfahrensfortsetzungsvoraussetzung

  • BAG, Beschl. v. 24.05.2023 – 7 ABR 8/22 · 7. Senat

    Gemeinsamer Betrieb - Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

  • BAG, Beschl. v. 23.02.2016 – 1 ABR 18/14 · 1. Senat

    Einigungsstellenspruch über Unzuständigkeit - Inhalt einer Feststellungsklage

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