Das Berufungsgericht prüft nicht, ob der beschrittene Rechtsweg und die Verfahrensart zulässig sind und ob bei der Berufung der ehrenamtlichen Richter Verfahrensmängel unterlaufen sind oder Umstände vorgelegen haben, die die Berufung eines ehrenamtlichen Richters zu seinem Amte ausschließen.
ArbGG · Arbeitsgerichtsgesetz
§ 65 ArbGG – Beschränkung der Berufung
Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.
Verweise
Vorschriften, die auf § 65 ArbGG verweisen
- § 73 ArbGG – Revisionsgründe
- § 88 ArbGG – Beschränkung der Beschwerde
- § 93 ArbGG – Rechtsbeschwerdegründe
Rechtsprechung zu § 65 ArbGG
5 Entscheidungen zitieren § 65 ArbGG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BAG, Beschl. v. 31.08.2010 – 3 ABR 139/09 · 3. Senat
Verweisungsbeschluss ohne Gründe - Insolvenzanfechtung - Inkongruenz
BAG, Urt. v. 05.05.2010 – 7 AZR 728/08 · 7. Senat
Leitsatz: 1. Betriebsratsmitglieder haben auch im Restmandat keinen Anspruch auf Vergütung ihrer Betriebsratstätigkeit.Für die nach der Beendigung ihrer Arbeitsverhältnisse zur Erfüllung ihrer Betriebsratsaufgaben geleisteten Freizeitopfer können sie kein Entgelt verlangen.§ 37 Abs. 3 Satz 3 BetrVG kommt weder unmittelbar noch analog zur Anwendung. 2. Die Mitgliedschaft im restmandatierten Betriebsrat …
BVerwG, Beschl. v. 11.03.2011 – 6 PB 19/10 · 6. Senat
Leitsatz: In den Fällen des § 29 Abs. 1 bis 8 PostPersRG ist in erster Instanz die Fachkammer und in zweiter Instanz der Fachsenat für Bundespersonalvertretungssachen in der Besetzung des § 84 BPersVG zur Entscheidung berufen.
BAG, Beschl. v. 02.06.2010 – 7 ABR 24/09 · 7. Senat
Kosten der Schwerbehindertenvertretung - pauschale Aufwandsdeckung
BAG, Beschl. v. 17.03.2010 – 5 AZN 1042/09 · 5. Senat
Leitsatz: Der absolute Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts (§ 72 Abs. 2 Nr. 3 ArbGG in Verb. mit § 547 Nr. 1 ZPO) liegt nicht vor, wenn ein ehrenamtlicher Richter noch vor Stellung der Sachanträge vereidigt worden ist.