§ 65 findet entsprechende Anwendung.
ArbGG · Arbeitsgerichtsgesetz
§ 88 ArbGG – Beschränkung der Beschwerde
Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.
Verweise
Vorschriften, die auf § 88 ArbGG verweisen
- § 87 ArbGG – Grundsatz
- § 99 ArbGG – Entscheidung über den nach § 4a Absatz 2 Satz 2 des Tarifvertragsgesetzes im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag
- § 100 ArbGG – Entscheidung über die Besetzung der Einigungsstelle
Rechtsprechung zu § 88 ArbGG
8 Entscheidungen zitieren § 88 ArbGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BVerwG, Beschl. v. 27.06.2019 – 5 P 2/18 · 5. Senat
Leitsatz: 1. Verneint das Beschwerdegericht unter Verkennung der Bindungswirkung des § 65 ArbGG die Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges und lehnt es deshalb einen Antrag als unzulässig ab, ist dies ein Verfahrensmangel, den das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu berücksichtigen hat. 2. Mit der Verpflichtung der Dienststellenleitung, Dienstvereinbarungen durchzuführen, korrespondiert das gerichtlich …
BVerwG, Beschl. v. 08.02.2018 – 5 P 7/16 · 5. Senat
Leitsatz: 1. Die institutionalisierte Vertretung der vom Rundfunk Berlin-Brandenburg beschäftigten arbeitnehmerähnlichen Personen (Freienvertretung) ist durch das Freienstatut nicht nur als Vertretungsorgan geschaffen, sondern auch mit eigenen organschaftlichen (Beteiligungs-)Rechten gegenüber der Intendantin ausgestattet worden, deren Geltendmachung die Antragsbefugnis im gerichtlichen Verfahren begründen …
BVerwG, Beschl. v. 30.01.2013 – 6 P 5/12 · 6. Senat
Leitsatz: 1. Hinsichtlich der Frage, ob das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren die zulässige Verfahrensart ist, haben die Verwaltungsgerichte §§ 17 bis 17b GVG entsprechend anzuwenden. 2. Der Personalrat ist nicht befugt, gerichtlich klären zu lassen, ob seine beamteten Mitglieder in die Leistungsbezahlung einzubeziehen sind.
BAG, Urt. v. 17.05.2011 – 1 AZR 473/09 · 1. Senat
Leitsatz: Aus § 1004 Abs. 1, § 823 Abs. 1 BGB iVm. Art. 9 Abs. 3 GG ergibt sich bei tarifwidrigen betrieblichen Regelungen ein gegen den Arbeitgeber gerichteter Anspruch der Gewerkschaften auf Beseitigung und Unterlassung weiterer Beeinträchtigungen. Der Beseitigungsanspruch umfasst jedoch nicht die Wiederherstellung des tarifkonformen Zustands durch Nachzahlung der tariflichen Leistungen an die …
BVerwG, Beschl. v. 01.10.2013 – 6 P 6/13 · 6. Senat
Leitsatz: 1. Der öffentliche Arbeitgeber kann im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren seinen Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG mit dem Hilfsantrag auf Feststellung verbinden, dass ein Arbeitsverhältnis mit dem Jugendvertreter wegen Fehlens der Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 bis 3 BPersVG nicht zustande gekommen ist. 2. Zwischen dem wegen zeitweiliger Verhinderung …
BVerwG, Beschl. v. 01.10.2013 – 6 P 10/13 · 6. Senat