Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 21.03.2012 – 9 B 87/11 (9 C 3/12)
- Spruchkörper
- 9. Senat
- Normenkette
- § 132 Nr. 4 BauGB
Gründe
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Sie kann zur Klärung der Frage beitragen, ob die Regelung einer Erschließungsbeitragssatzung in der Auslegung durch das Berufungsgericht, wonach die endgültige Herstellung der Straße bezüglich der Fahrbahndecke einen Ausbauzustand nach dem jeweils gültigen, den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen entsprechenden technischen Standard voraussetzt, mit § 132 Nr. 4 BauGB vereinbar ist.
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