Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 01.11.2005 – 8 C 17.04

Spruchkörper
8. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2005:011105B8C17.04.0

Tenor

1. Das Revisionsverfahren wird eingestellt.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1 und 2; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 3 trägt diese selbst.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 63 700 € festgesetzt.

Gründe

Randnummer 1

Die Kläger haben ihre Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 1. April 2004 in der mündlichen Verhandlung am 26. Oktober 2005 mit Einwilligung des Revisionsbeklagten und der Beigeladenen zu 1 und 2 zurückgenommen. Das Revisionsverfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

Randnummer 2

Die Kostenentscheidung beruht auf § 155 Abs. 2, § 162 Abs. 3 VwGO, die Streitwertfestsetzung auf § 47 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 GKG.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 8 C 17.04 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten