Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 30.03.2004 – 7 C 6.04

Spruchkörper
7. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2004:300304B7C6.04.0

Tenor

1. Das Revisionsverfahren wird eingestellt.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 250 000 € festgesetzt.

Gründe

Der Kläger hat seine Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 10. Dezember 2003 mit Schriftsatz vom 5. März 2004 zurückgenommen. Das Revisionsverfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 sowie § 162 Abs. 3 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 14 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 7 C 6.04 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten