Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 20.11.2007 – 6 C 25.07
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2007:201107B6C25.07.0
Tenor
1. Das Verfahren wird eingestellt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 12. April 2007 ist wirkungslos.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
Gründe
Die Kostenentscheidung beruht auf § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO. Es entspricht der Billigkeit die Kosten des Verfahrens dem Kläger aufzuerlegen, weil dieser ohne die Erledigung des Rechtsstreits aus den Gründen des Senatsurteils vom 24. Oktober 2007 in der Parallelsache BVerwG 6 C 9.07 voraussichtlich unterlegen wäre.
Die Kostenentscheidung wird nicht dadurch zu Lasten der Beklagten beeinflusst, dass diese nicht bereits vor dem Verhandlungstermin am 24. Oktober 2007 die Zurückstellung ausgesprochen hat, die zur Abgabe der übereinstimmenden Erledigungserklärungen geführt hat. Eine frühere Zurückstellung hätte die Durchführung der Verhandlung nicht entbehrlich gemacht. Aus der insoweit maßgeblichen Sicht der Beklagten ist deren Erledigungserklärung erst dadurch sinnvoll und möglich geworden, dass das Gericht die Behandlung der für sie wesentlichen Rechtsfrage in dem nicht zur Erledigung gebrachten Rechtsstreit BVerwG 6 C 9.07 in Aussicht gestellt hat. Die Beklagte hätte trotz ihrer Zurückstellungserklärung die Abgabe ihrer Erledigungserklärung verweigern und auf der Klärung der offenen Rechtsfrage bestehen können (vgl. Urteil vom 22. August 2007 - BVerwG 6 C 28.06 -). Der Ablauf der Verhandlung war für sie nicht vorhersehbar.
Die Festsetzung des Streitwerts folgt aus §§ 47, 52 Abs. 2 GKG.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerwG in 6 C 25.07 entschieden?“