Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 05.10.2016 – 6 B 15/16 (6 C 46/16)
Revisionszulassung; Videoaufnahme; Versammlungsrecht
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2016:051016B6B15.16.0
Gründe
Randnummer 1
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Die Rechtssache hat die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Sie kann zur Klärung der Frage beitragen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen polizeiliche Übersichtsaufnahmen im Vorfeld einer Versammlung einen Eingriff in das Grundrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG darstellen.
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