Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 17.11.2006 – 5 C 15.06
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2006:171106B5C15.06.0
Tenor
1. Das Revisionsverfahren wird eingestellt.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 10 000 € festgesetzt.
Gründe
Die Klägerin hat ihre Revision gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. September 2005 durch Erklärung in der mündlichen Verhandlung vom 2. November 2006 mit Einwilligung der Beklagten mit Schriftsatz vom 10. November 2006 zurückgenommen. Das Revisionsverfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Zitierte Vorschriften
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