Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 28.05.2003 – 4 CN 5.02

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2003:280503B4CN5.02.0

Tenor

1. Das Revisionsverfahren wird eingestellt.

2. Die Antragstellerin zu 1 trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 40 903,35 € festgesetzt.

Gründe

Die Antragstellerin zu 1 hat ihre Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 2001 mit Schriftsatz vom 23. Mai 2003 zurückgenommen. Das Revisionsverfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 14 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 13 Abs. 1 Satz 1 und § 73 Abs. 1 GKG.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 4 CN 5.02 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten