Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 09.09.2004 – 3 C 29.04
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2004:090904B3C29.04.0
Tenor
1. Das Verfahren wird eingestellt.
2. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 17. Juni 2003 ist wirkungslos.
3. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
4. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 1 073,71 € festgesetzt.
Gründe
Die Klägerin hat ihre Klage mit Schriftsatz vom 15. August 2004 mit Einwilligung des Beklagten zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen und das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera für wirkungslos zu erklären (§ 173 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO).
Zitierte Vorschriften
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