Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 13.09.2007 – 3 B 80.07
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2007:130907B3B80.07.0
Tenor
1. Das Verfahren über die Anhörungsrüge wird eingestellt.
2. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Rügeverfahrens.
3. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen.
Gründe
Randnummer 1
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat BVerwG in 3 B 80.07 entschieden?“