Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 24.04.2019 – 2 B 47/18, 2 B 47/18 (2 C 5/19)

Zulassung der Revision; Rechtsschutz gegen Diskriminierung nach Beendigung des Rechtsverhältnisses; Verbot religiöser Symbole; Muslima mit Kopftuch im Rechtsreferendardienst
Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2019:240419B2B47.18.0
Normenkette
Art 2 Abs 1 EGRL 78/2000, Art 9 Abs 1 EGRL 78/2000, Art 21 EUGrdRCh, Art 47 EUGrdRCh, Art 3 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 4 Abs 2 GG, Art 4 Abs 1 GG, § 113 Abs 1 S 4 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Gründe

Randnummer 1

Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

Randnummer 2

Das Revisionsverfahren kann insbesondere zur weiteren Klärung der von der Beschwerde aufgeworfenen Frage beitragen, welche Anforderungen sich aus Art. 9 Abs. 1 RL 2000/78/EG ergeben, wonach die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass alle Personen, die sich durch die Nichtanwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in ihren Rechten für verletzt halten, ihre Ansprüche aus dieser Richtlinie auf dem Gerichts- und/oder Verwaltungsweg sowie, wenn die Mitgliedstaaten es für angezeigt halten, in Schlichtungsverfahren geltend machen können, selbst wenn das Verhältnis, während dessen die Diskriminierung vorgekommen sein soll, bereits beendet ist.

Randnummer 3

Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 47 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und § 52 Abs. 2 GKG. Die vorläufige Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren beruht auf § 63 Abs. 1 i.V.m. § 47 Abs. 1 Satz 1 und § 52 Abs. 2 GKG.

Zitierte Vorschriften

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 2 B 47/18, 2 B 47/18 (2 C 5/19) entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten