Zum Inhalt springen
Zitierfest

GG · Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art. 3 GG

Amtliche Fassung, Stand 22.03.2025.

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude Art. 3 GG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 3 GG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten