Ungeachtet der Vorschrift des Artikels 31 bleiben Bestimmungen der Landesverfassungen auch insoweit in Kraft, als sie in Übereinstimmung mit den Artikeln 1 bis 18 dieses Grundgesetzes Grundrechte gewährleisten.
GG · Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art. 142 GG
Amtliche Fassung, Stand 22.03.2025.
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„Was regelt Art. 142 GG? Zitiere den Wortlaut.“