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Zitierfest

GRCh · Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Art. 47 GRCh – Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

Jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, hat das Recht, nach Maßgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen.

Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Sache von einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.

Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, wird Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit diese Hilfe erforderlich ist, um den Zugang zu den Gerichten wirksam zu gewährleisten.

Rechtsprechung zu Art. 47 GRCh

1.167 Entscheidungen zitieren Art. 47 GRCh, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • EuGH, Urt. v. 03.09.2008 – C-402/05 P und C-415/05 P · Große Kammer

    Yassin Abdullah Kadi und Al Barakaat International Foundation gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik (GASP) - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und …

  • EuGH, Urt. v. 21.12.2011 – C-411/10 und C-493/10 · Große Kammer

    N. S. (C-411/10) gegen Secretary of State for the Home Department und M. E. und andere (C-493/10) gegen Refugee Applications Commissioner und Minister for Justice, Equality and Law Reform. Ersuchen um Vorabentscheidung: Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) - Vereinigtes Königreich und …

  • EuGH, Urt. v. 08.12.2011 – C-272/09 P · Zweite Kammer

    KME Germany AG, KME France SAS und KME Italy SpA gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Industrierohre - Geldbußen - Größe des Marktes, Zuwiderhandlungsdauer und Zusammenarbeit, die berücksichtigt werden können - Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz.

  • EuGH, Urt. v. 08.12.2011 – C-386/10 P · Zweite Kammer

    Chalkor AE Epexergasias Metallon gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Installationsrohre - Geldbußen - Größe des Marktes, Zuwiderhandlungsdauer und Zusammenarbeit, die berücksichtigt werden können - Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz.

  • EuGH, Urt. v. 08.12.2011 – C-389/10 P · Zweite Kammer

    KME Germany AG, KME France SAS und KME Italy SpA gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Installationsrohre - Geldbußen - Größe des Marktes, Zuwiderhandlungsdauer und Zusammenarbeit, die berücksichtigt werden können - Effektiver gerichtlicher …

  • EuGH, Urt. v. 22.12.2010 – C-279/09 · Zweite Kammer

    DEB Deutsche Energiehandels- und Beratungsgesellschaft mbH gegen Bundesrepublik Deutschland. Ersuchen um Vorabentscheidung: Kammergericht - Deutschland. Effektiver gerichtlicher Schutz der Rechte aus dem Unionsrecht - Recht auf ein Gericht - Prozesskostenhilfe - Nationale Regelung, die juristischen …

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