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Zitierfest

GRCh · Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Art. 48 GRCh – Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig.

(2) Jedem Angeklagten wird die Achtung der Verteidigungsrechte gewährleistet.

Rechtsprechung zu Art. 48 GRCh

214 Entscheidungen zitieren Art. 48 GRCh, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • EuGH, Urt. v. 14.09.2010 – C-550/07 P · Große Kammer

    Akzo Nobel Chemicals Ltd und Akcros Chemicals Ltd gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel - Wettbewerb - Beweisaufnahme - Nachprüfungsbefugnisse der Kommission - Schutz der Vertraulichkeit von Kommunikation - Beschäftigungsverhältnis zwischen einem Rechtsanwalt und einem Unternehmen - Austausch …

  • EuG, Urt. v. 05.10.2011 – T-11/06 · Dritte Kammer

    Romana Tabacchi Srl gegen Europäische Kommission. Wettbewerb - Kartelle - Italienischer Markt für den Kauf und die Erstverarbeitung von Rohtabak - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Preisfestsetzung und Marktaufteilung - Beteiligung an der …

  • EuG, Urt. v. 13.07.2011 – T-144/07, T-147/07 bis T-150/07 und T-154/07 · Achte Kammer

    ThyssenKrupp Liften Ascenseurs NV u.a. gegen Europäische Kommission. Wettbewerb – Kartelle – Markt für die Montage und Wartung von Aufzügen und Fahrtreppen – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Manipulation bei Ausschreibungen – Aufteilung der Märkte – …

  • EuG, Urt. v. 13.07.2011 – T-138/07 · Achte Kammer

    Schindler Holding Ltd und andere gegen Europäische Kommission. Wettbewerb - Kartelle - Markt für die Montage und Wartung von Aufzügen und Fahrtreppen - Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Manipulation bei Ausschreibungen - Aufteilung der Märkte - Festsetzung der …

  • BVerwG, Urt. v. 27.03.2018 – 1 A 4/17 · 1. Senat

    Verhältnismäßigkeit einer Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG angesichts der Schwere einer drohenden terroristischen Gefahr

  • BVerwG, Urt. v. 27.03.2018 – 1 A 5/17 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung einer vollzogenen Abschiebungsanordnung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Abschiebung (wie BVerwG, Urteil vom 22. August 2017 - 1 A 3.17 - juris Rn. 14). 2. Ob einem radikal-islamistischen Gefährder im Abschiebezielstaat mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine gegen Art. 3 EMRK (juris: MRK) verstoßende Behandlung droht, hängt sowohl von …

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