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Zitierfest

GRCh · Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Art. 49 GRCh – Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Es darf auch keine schwerere Strafe als die zur Zeit der Begehung angedrohte Strafe verhängt werden. Wird nach Begehung einer Straftat durch Gesetz eine mildere Strafe eingeführt, so ist diese zu verhängen.

(2) Dieser Artikel schließt nicht aus, dass eine Person wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt oder bestraft wird, die zur Zeit ihrer Begehung nach den allgemeinen, von der Gesamtheit der Nationen anerkannten Grundsätzen strafbar war.

(3) Das Strafmaß darf zur Straftat nicht unverhältnismäßig sein.

Rechtsprechung zu Art. 49 GRCh

121 Entscheidungen zitieren Art. 49 GRCh, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • EuGH, Urt. v. 29.03.2011 – C-352/09 P · Große Kammer

    ThyssenKrupp Nirosta GmbH gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Gemeinschaftsmarkt für Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl - Entscheidung, mit der nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 ein Verstoß gegen Art. 65 KS …

  • EuG, Urt. v. 14.12.2006 – T-259/02 bis T-264/02 und T-271/02 · Zweite Kammer

    Raiffeisen Zentralbank Österreich AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Wettbewerb - Kartelle - Österreichischer Bankenmarkt - "Lombardclub" - Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - Berechnung der Geldbußen.

  • BGH, Urt. v. 10.10.2017 – 1 StR 447/14 · 1. Strafsenat

    Leitsatz: Die zur Ausfüllung des Straftatbestands der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) vorgenommene Auslegung von § 3a Abs. 4 Nr. 1 UStG in der Fassung vom 13. Dezember 2006, wonach der dort verwendete Begriff der "ähnlichen Rechte" Emissionszertifikate einschließt, verstößt weder gegen das Analogieverbot des Art. 103 Abs. 2 GG noch gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit gemäß Art. 49 Abs. 1 der Charta der …
  • BGH, Beschl. v. 08.02.2023 – 2 StR 204/22 · 2. Strafsenat

    Verurteilung wegen vorsätzlichen Insiderhandels und Einziehung des Tatertrages

  • EuGH, Urt. v. 24.07.2023 – C-107/23 PPU · Große Kammer

    Strafverfahren gegen C. I. u. a. Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Art. 325 Abs. 1 AEUV – SFI-Übereinkommen – Art. 2 Abs. 1 – Verpflichtung zur Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union durch abschreckende und …

  • EuGH, Urt. v. 08.03.2022 – C-205/20 · Große Kammer

    NE gegen Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld. Vorlage zur Vorabentscheidung – Freier Dienstleistungsverkehr – Entsendung von Arbeitnehmern – Richtlinie 2014/67/EU – Art. 20 – Sanktionen – Verhältnismäßigkeit – Unmittelbare Wirkung – Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts.

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