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Zitierfest

GRCh · Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Art. 21 GRCh – Nichtdiskriminierung

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.

(2) Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.

Rechtsprechung zu Art. 21 GRCh

345 Entscheidungen zitieren Art. 21 GRCh, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • EuGH, Urt. v. 14.09.2010 – C-550/07 P · Große Kammer

    Akzo Nobel Chemicals Ltd und Akcros Chemicals Ltd gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel - Wettbewerb - Beweisaufnahme - Nachprüfungsbefugnisse der Kommission - Schutz der Vertraulichkeit von Kommunikation - Beschäftigungsverhältnis zwischen einem Rechtsanwalt und einem Unternehmen - Austausch …

  • EuGH, Urt. v. 12.05.2011 – C-391/09 · Zweite Kammer

    Malgožata Runevič-Vardyn und Łukasz Paweł Wardyn gegen Vilniaus miesto savivaldybės administracija und andere. Ersuchen um Vorabentscheidung: Vilniaus miesto 1 apylinkės teismas - Litauen. Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit in den Mitgliedstaaten - Verbot der Diskriminierung …

  • EuGH, Urt. v. 01.03.2011 – C-236/09 · Große Kammer

    Association Belge des Consommateurs Test-Achats ASBL und andere gegen Conseil des ministres. Ersuchen um Vorabentscheidung: Cour constitutionnelle - Belgien.

  • EuGH, Urt. v. 08.09.2011 – C-297/10 und C-298/10 · Zweite Kammer

    Sabine Hennigs (C-297/10) gegen Eisenbahn-Bundesamt und Land Berlin (C-298/10) gegen Alexander Mai. Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundesarbeitsgericht – Deutschland. Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 21 und 28 - …

  • BAG, Urt. v. 22.02.2023 – 10 AZR 332/20 · 10. Senat

    Leitsatz: Eine tarifvertragliche Regelung, die für unregelmäßige Nachtarbeit höhere Zuschläge vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, verstößt dann nicht gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), wenn neben dem Gesundheitsschutz weitere, aus dem Tarifvertrag erkennbare Zwecke verfolgt werden. Ein solcher Zweck kann in dem Ausgleich der zusätzlichen Belastungen aufgrund schlechterer Planbarkeit …
  • BAG, Beschl. v. 09.12.2020 – 10 AZR 332/20 (A) · 10. Senat

    Leitsatz: Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts fragt den Gerichtshof der Europäischen Union: Kann es gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 20 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union iVm. Vorgaben der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG verstoßen, wenn ein Tarifvertrag für regelmäßige Nachtarbeit geringere Zuschläge vorsieht als für unregelmäßige Nachtarbeit?

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